Hallo zusammen,
ist ein Mietvertrag, der eine Kündigungsfrist von 2 Wochen hat, nichtig? Im Genauen handelt es sich um einen Untermietvertrag für eine möbelierte (Einlieger-)Wohnung, die von deren Besitzer (besitzt das ganze Einfamilienhaus) vermietet wird.
Gruß
Sai
Hallo Sai,
bei Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch angemietet wurden und bei möblierten Zimmern, die in der Wohnung des Vermieters liegen, können individuelle Kündigungsfristen vereinbart werden. Eine 2wöchige Kündigungsfrist wäre grundsätzlich kein Problem.
Ein Mietvertrag wird durch eine unzulässige Kündigungsfrist nicht „nichtig“. Die Kündigungsfrist wird im Streitfall nur den gesetzlichen Vorschriften angepasst.
BM