Nichtleistung in Rechnung gestellt

Hallo,

Die Voraussetzungen für Gebührenabrechnungen liegen
bei Anwälten dennoch verdammt niedrig. Im Vergleich zu
irgendwelchen anderen Berufszweigen. Verbraucherschutz ist
hier außen vor.

Aber ganz im Gegenteil! Wenn es keine Pauschalen für einzelne Vorgänge gäbe, sondern alles nach Aufwand und Stunden abgerechnet würde - was glaubst Du, wieviele ‚Otto Normalverbraucher‘ wohl jemals einen Anwalt bezahlen könnten? Was glaubst Du, wieviele Streitigkeiten unter 100€ wohl nach Recht mit anwaltlicher Hilfe und nicht nach Besitzgröße des reicheren Beteiligten entschieden würden?
Findest Du die US-Verhältnisse wirklich erstrebenswert? Anwalt nur für die Reichen?
Btw., hast Du schonmal was von ‚Rechtsschutzversicherung‘ gehört?
Gruß
loderunner