Nichtleistung über Sachmangel

Hallo,
habe gestern Klausur geschrieben und habe eine Nichleistung (Artikel wurde an jemand anderes verkauft, obwohl vertrag geschlossen wurde)über §437 abgewickelt!
Dass darf man ja aber nur wenn ein Sachmangel vorliegt! Kann man die Nichtleistung also auch als Sachmangel auslegen???
Wenn nicht bin ich wohl absolut falsch gefahren!
Danke im voraus

Der Sachmangel wird in § 434 BGB ja definiert. Und von „Nichtleistung“ ist da leider nicht die Rede. Tut mir Leid, dir nichts Erfreulicheres sagen zu können.

Levay