Hallo,
mich treiben verschiedene Details einer Fragestellung zur rechtsnatur abgetreibener Föten um.
Dabei habe ich inzwischen Herausgefunden, dass bei Spätabbrüchen wenn das Geburtsgewiche über 500 g liegt juristisch eine Totgeburt vorliegt, die Meldepflichtig ist und bei der auch ein Totenschein bzw. Leichenschauschein ausgestellt wird. Dabei muss jeweils eine „nichtnatürliche Todesursache“ angegeben werden und dies der Polizei gemeldet werden.
Dabei wird der Arzt gleich darauf hinweisen, das ein legaler (ich weiß nicht ganz korrekt) Schwangerschaftsabbruch die Ursache war, um weitere Ermittlungen der Polizei zu vermeiden.
Mich interessiert nun wie die polizeiliche Reaktion auf eine solche Meldung aussieht.
Ich vermute, dass bei nichtnatürlichen Todesursachen regelmäßig Ermittlungen eingeleitet werden müssen und wenn sich Anzeichen auf ein strafbares Tötungsdelikt ergeben dies an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.
Ist es nun so, dass formal auch bei Spätabbrüchen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dies aber aufgrund der schriftlichen Angaben des Arztes ohne weitere externe Maßnahmen sofort wieder abgeschlossen wird? Oder gibt es dafür ein spezielles Prozedere?
Falls hier jemand so einen Leichenschauschein schon mal gesehen hat, wäre ich neugierig, ob und wie die nichtnatürliche Todesursache spezifiziert wird.
Gruß
Werner