nichtnatürliche Todesursache

Hallo,
mich treiben verschiedene Details einer Fragestellung zur rechtsnatur abgetreibener Föten um.
Dabei habe ich inzwischen Herausgefunden, dass bei Spätabbrüchen wenn das Geburtsgewiche über 500 g liegt juristisch eine Totgeburt vorliegt, die Meldepflichtig ist und bei der auch ein Totenschein bzw. Leichenschauschein ausgestellt wird. Dabei muss jeweils eine „nichtnatürliche Todesursache“ angegeben werden und dies der Polizei gemeldet werden.

Dabei wird der Arzt gleich darauf hinweisen, das ein legaler (ich weiß nicht ganz korrekt) Schwangerschaftsabbruch die Ursache war, um weitere Ermittlungen der Polizei zu vermeiden.

Mich interessiert nun wie die polizeiliche Reaktion auf eine solche Meldung aussieht.
Ich vermute, dass bei nichtnatürlichen Todesursachen regelmäßig Ermittlungen eingeleitet werden müssen und wenn sich Anzeichen auf ein strafbares Tötungsdelikt ergeben dies an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.

Ist es nun so, dass formal auch bei Spätabbrüchen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dies aber aufgrund der schriftlichen Angaben des Arztes ohne weitere externe Maßnahmen sofort wieder abgeschlossen wird? Oder gibt es dafür ein spezielles Prozedere?

Falls hier jemand so einen Leichenschauschein schon mal gesehen hat, wäre ich neugierig, ob und wie die nichtnatürliche Todesursache spezifiziert wird.

Gruß
Werner

Grundsätzlich ist ja von der Amtswegigkeit der Prüfung solcher Delikte (internationals) auszugehen und damit wird in jedem Fall, die Frage aufgeworfen, ob der attestierende Arzt iS der StPO als Sachverständiger zum Tragen kommt oder nicht. Falls ein Ermittlungsansatz durch die Staatsanwaltschaft gefunden wird, wird die forensische Medizin ihr Statement dazu abgeben müssen und uU ein Amtsdelikt für den Arzt daraus entstehen können. Würde er ein falsches Gutachten abgeben, wäre eine Anklage die Folge daraus.

Mit freundlichen Grüßen,

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Danke,
aber mir ging es weniger darum unter welchen Umständen ein Arzt hier strafbar ist.
Spätabbrüche zu einem Zeitpunkt wo das Geburtsgewicht über der 500 g Grenze liegt werden in D. wohl etwa 200 Mal pro Jahr durchgeführt (die Statistik weist das Gewicht nicht aus, darum ungefähr). Nicht in allen Fällen wird vorher ein Fetozid durchgeführt, aber trotzdem ist dieser Fall keine absolute Ausnahme und es kommt wohl in den seltensten Fällen (hab noch nichts davon gehört) zu einer Strafverfolgung.
Der „Vorgang“ wird also wohl normalerweise unauffällig und unkompliziert beendet.

Gruß
Werner