Nichtöffentlichkeit

Hallo,

Sitzungen eines Stadtrats oder Sadtbezirksrats oder einzelne Tagespunkte darin können nichtöffentlich verhandelt werden.

Kann der einladenede Bürgermeister oder Oberbürgermeister nach eigenem Ermessen über die Nichtöffentlichkeit entscheiden, oder gibt es dafür Regeln, nach denen er sich zu richten hat?

Grüße
Carsten

Hi
grds. sind die Sitzungen öffentlich.
Was nichtöffentlich sein darf steht in der jeweiligen Gemeindeordnung des Landes und der evtl. dazugehörigen Hauptsatzung der Gemeinde

Gruß
HaweThie

Hi
grds. sind die Sitzungen öffentlich.
Was nichtöffentlich sein darf steht in der jeweiligen
Gemeindeordnung des Landes und der evtl. dazugehörigen
Hauptsatzung der Gemeinde

und dies sind in der Regel Themen, wo der Datenschutz eine Rolle spielt, z.B. Personalangelegenheiten oder Verkauf von Immobilien.

Beatrix