Hallo,
Sitzungen eines Stadtrats oder Sadtbezirksrats oder einzelne Tagespunkte darin können nichtöffentlich verhandelt werden.
Kann der einladenede Bürgermeister oder Oberbürgermeister nach eigenem Ermessen über die Nichtöffentlichkeit entscheiden, oder gibt es dafür Regeln, nach denen er sich zu richten hat?
Grüße
Carsten