Hallo allerseits,
nehmen wir mal an, jemand meinte mal gelesen zu haben, dass ein Restaurant ab einer bestimmten Plätzezahl (~50) nach irgendeinem Gesetz verpflichtet ist, einen Nichtraucherbereich einzurichten. Gibt es sowas? Wenn ja, wo steht das? Im BGB?
Da er seit ein paar Monaten mit 'nem Mini-Erdenbewohner unterwegs bin, achtet er vielleicht verstärkt auf sowas.
bye
Micha
Gibt es sowas?
Nicht in Deutschland!
Zitat:
In Deutschland ist Nichtraucherschutz in erster Linie Arbeitnehmerschutz. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten vor dem Passivrauchen zu schützen, Gaststätten ausgenommen. Im Gegensatz zu den meisten EU-Ländern gibt es in Deutschland keine bundeseinheitlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen.
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=4…
Bleibt nur MacDonald’s!
Gruß
dataf0x
Hallo alleine,
nehmen wir mal an, jemand meinte mal gelesen zu haben, dass
ein Restaurant ab einer bestimmten Plätzezahl (~50) nach
irgendeinem Gesetz verpflichtet ist, einen Nichtraucherbereich
einzurichten. Gibt es sowas?
da irrt der gute. Bleibt also nix anderes übrig als entsprechende Lokalitäten aufzusuchen, die so was freiwillig machen. (Meine Eisdiele um die Ecke sogar mit separatem Eingang damit man nicht erst durch den Rauch spazieren muss…)
Wenn ja, wo steht das? Im BGB?
Da noch nicht kann ich dir auch nicht sagen wo.
Allerdings wird es sicher nicht im BGB stehen.
Da er seit ein paar Monaten mit 'nem Mini-Erdenbewohner
unterwegs bin, achtet er vielleicht verstärkt auf sowas.
Er & bin?
Bitte gib dir nächstes mal ein bischen mehr Mühe beim verschleiern dass es um dich geht 
Gruß Ivo
Hallo,
in der Schweiz existieren in manchen Kantonen derartige Gaststättenverordnungen, wonach ein Teil der Plätze den Nichtrauchern vorbehalten bleiben muss. Deutschland ist vollkommen hintenan, was den Nichtraucherschutz betrifft.
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in der Schweiz existieren in manchen Kantonen derartige
Gaststättenverordnungen, wonach ein Teil der Plätze den
Nichtrauchern vorbehalten bleiben muss. Deutschland ist
vollkommen hintenan, was den Nichtraucherschutz betrifft.
Na dann setz ich noch einen drauf: In jeder Gaststätte muß es einen durch Wände abgetrennten Bereich geben, in den alle Raucher gehen müssen. Er darf nicht mehr als 1/3 der Gesamtfläche ausmachen. Davon kann man im Großteil Europas nur träumen.
Am meisten stört mich an dieser ganzen Geschichte, daß der Luftausatmer diskriminierend als „Nichtraucher“ bezeichnen wird, als ob der Zustand des Nikotinikers der Normalfall wäre und der Luftausatmer es wäre, der „toleriert“ gehört.
Gruß
dataf0x
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Hallo,
es gibt eine Selbstverpflichtung der DEHOGA:
http://www.dehoga-berlin.de/home/page_sta_1297.html
Wenn du die genau liest wirst du aber feststellen, dass die ziemlich lasch ist. Mit diesem Papiertiger hat man der Regierung den Erlass eines Gesetzes abgekauft (d.h. kein staatliches Gesetz). Und das bei einer damals noch rot-grünen Regierung, die doch so für Umweltschutz ist.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
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Hallo,
es gibt eine Selbstverpflichtung der DEHOGA:
http://www.dehoga-berlin.de/home/page_sta_1297.html
das wird es sein. Ab 40 Plätze, leider nur selbstverpflichtend.
Besten Dank!
bye
Micha
Bleibt nur MacDonald’s!
Gruß
dataf0x
Was soll denn McDonalds da bringen? In meiner Heimatstadt gibt es einen zweistöckigen McD,oben ist der Nichtraucher Bereich und der Kinderspielpatz, leider ist oben mehr ein Balkon, denn ein abgetrennter Raum… also zieht dort alles hin… naja und ab 20.00 Uhr ist oben ganz geschlossen, dann gibt es nur noch Rauchvergiftung … 
Ciao
Soera