Nichtraucherschutz in Vereinsheim

Unser Vereinsheim wird nur durch Mitglieder genutzt und ist für die Öffentlichkeit nicht zugängig.Wir schenken Getränke aus(Nur für Mitglieder und " kleines Geld",um die Unkosten zu decken.
Der Vorstand hat ein Rauchverbot ausgesprochen. Begründung : Rücksichtnahme auf Nichtraucher und Atemwegkranke.
Ungefähr die Hälfte der Mitglieder sind Raucher und sind der Meinung dass sie weiter im Clubhaus rauchen dürften da es eine geschlossene Gesellschaft wäre.
Für eine Antwort Danke vorab!!

Der Vorstand hat zunächst mal Hausrecht, und wenn er festlegt, daß man vor Betreten des Vereinslokals grüne Strapse anzulegen hat, hat man sich erst mal zu fügen. Da kann nur eine Mirgliederversammlung mit entsprechender Regelung in der Satzung Abhilfe schaffen.