Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Nehmen wir an Person A arbeitet bei einem Unternehmen, das zwei Standorte nah (20km) beieinander hat. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Ort X waehrend A in Y wohnt, wo sich auch der andere Fertigungsort des Unternehmens befindet.
Der Hauptarbeitsplatz von A ist in Y, sodass hierfuer keine Fahrtkosten anfallen, da er die Firma mit dem Fahrrad oder zu Fuss erreichen kann.
Umstaende haben es aber notwendig gemacht, dass A an insgesamt 60 Tagen in 2011 mit seinem Provaten Auto beruflich nach X fahren musste.
Wo gibt er diese Fahrten in der Steuererklaerung an?
In der Anlage N kann er ja nur, soweit ich das verstehe, Fahrten zu seiner regelmaessigen Arbeitsstaette angeben.
Vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee was man da machen kann.
Danke und liebe Gruesse
Marc
A wohnt in Y (bei seiner Firma), muss jedoch an 60 Tagen im Jahr mit dem eigenen PKW nach X.
Da unser A nur an 60 Tagen im Jahr nach X fährt um dort zu arbeiten befindet sich seine regelmäßige Arbeitsstätte in Y (Der Ort an den er regelmäßig zurückkehrt um seiner Arbeit nachzugehen)
A könnte demnach die Kilometerpauschale (30 cent pro kilometer) nur für die Fahrten von seiner Wohnung in Y zu dem Betrieb, ebenfalls in Y, geltend machen.
Dennoch braucht er bei seinen Fahrten nach X nicht leer ausgehen. Wenn sein Arbeitgeber von ihm verlangt an 60 Tagen nach X zu fahren, dann stellt das im steuerrecht eine „vorübergehende auswärtige Tätigkeit“ dar.
(Vorübergehend, da nur über einen begrenzten Zeitraum, auswärtig weil nicht bei der regelmäßigen arbeitsstätte)
A kann folglich die Fahrten NACH X UND ZURÜCK mit der 30 Cent Pauschale geltend machen.
wären also: 30 cent * 20 kilometer * 60 Tage * 2 Wege = 720 Euro.
Hinzu kommen dann noch Verpflkegungsmehraufwendungen.
Für jeden Tag, an dem er mehr als 8 stunden damit verbracht hat nach x zu fahren, dort zu arbeiten und zurück zu fahren kann er 6 Euro geltend machen.
wären also bei 60 Tagen: 60 * 6 = 360 Euro.
Außerdem sollte A beachten: Er muss wirklich 8 stunden weg sein. Kehrt er zu seiner arbeit/wohnung zurück (und sei es nur zum Mittagessen) dann entfallen die 6 Euro.
Und er sollte sich auch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers geben lassen, dass er an 60 Tagen in X gewesen ist und die kosten alleine getragen hat.