Nichts. Arbeit Dubai

hallo,

A lebt seit ca. 3 jahren in dubai und arbeitet dort bei einer dt. firma. lohn wird in dubai abgerechnet und dort fallen ja bekanntlich keine einkommen- bzw. lohnsteuer an.

Frau von A arbeitet hier und erzielt einkünfte aus nichtselbständiger arbeit.

ist hier überhaupt eine zusammenveranlagung möglich ?

wie würden die einkünfte aus dubai behandelt ?

ist es hier relevant, ob ein BA mit dubai besteht ?

danke

gruß inder

Zusammenveranlagung - unbeschränkte Steuerpflicht
Hi !

Eine Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn beide Ehegatten die Voraussetzung für die unbeschränkte Steuerpflicht erfüllen. Der Ehemann muss also Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in D haben.

Ob der Ehegatten-Wohnsitz in diesem Zusammenhang ausreicht, habe ich jetzt nicht geprüft. Dies wäre aber sicherlich notwendig. Wenn dieser als ausreichend angesehen wird, ist die Zusammenveranlagung möglich.

Ob die Zusammenveranlagung auch sinnvoll ist, steht dann allerdings auf einem anderen Blatt.

BARUL76

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Hi,

A lebt seit ca. 3 jahren in dubai und arbeitet dort bei einer
dt. firma. lohn wird in dubai abgerechnet und dort fallen ja
bekanntlich keine einkommen- bzw. lohnsteuer an.

Frau von A arbeitet hier und erzielt einkünfte aus
nichtselbständiger arbeit.

ist hier überhaupt eine zusammenveranlagung möglich ?

Wenn der Familienwohnsitz weiterhin in Deutschland ist und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben, ist eine Zusammenveranlagung ohne weiteres möglich.

wie würden die einkünfte aus dubai behandelt ?

Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht z.Z. kein DBA.

http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org…

Dann gilt das Welteinkommensprinzip und der Arbeitslohn ist in Deutschland zu versteuern.

Bei vorliegen eines DBAs, ist man nicht besser dran. Denn wenn man die Versteuerung nicht nachweisen kann, gilt § 50d Abs. 8 EStG. Nur wenn der Staat ausdrücklich keine Steuer festsetzt z.B. aufgrund von Freibeträge oder darauf ausdrücklich verzichtet, wird der Lohn nicht erfasst. Dann aber beim Progressionsvorbehalt angesetzt.

Meist wird deshalb eine getrennte Veranlagung beantragt.
Schöne Grüße
C.

ist es hier relevant, ob ein BA mit dubai besteht ?

danke

gruß inder