Nichts unterschrieben und trotzdem bezahlen ?

hm da meine andere posting gelöscht versuch ich mal die problematik zu verallgemeinern:

  1. muss man anfahrtskosten bezahlen wenn kein vertrag nicht zustande gekommen ist und somit keine unterschrift vorhanden ist?

  2. darf ein unternehmen die private adresse und telefon/handynummer seiner „kunde“ an inkasso weitergeben um dieser dann mit drohungen telefonisch bzw via post zu belästigen?

ich bedanke mich im vorraus für euren wertvolle tipps

  1. muss man anfahrtskosten bezahlen wenn kein vertrag nicht
    zustande gekommen ist und somit keine unterschrift vorhanden
    ist?
  2. darf ein unternehmen die private adresse und
    telefon/handynummer seiner „kunde“ an inkasso weitergeben um
    dieser dann mit drohungen telefonisch bzw via post zu
    belästigen?

Hallo,
beim Bäcker gehe ich regelmäßig einen Vertrag ein, ohne etwas zu unterschreiben. Ich kann mich allerdings erinnern, dass du mal geschrieben hattest „angerufen und einen auftrag gegeben“.
Wie soll das Inkasso funktionieren, wenn keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden?
Grüße
Ulf

Hallo,
beim Bäcker gehe ich regelmäßig einen Vertrag ein, ohne etwas
zu unterschreiben. Ich kann mich allerdings erinnern, dass du
mal geschrieben hattest „angerufen und einen auftrag gegeben“.
Wie soll das Inkasso funktionieren, wenn keine
personenbezogenen Daten weitergegeben werden?
Grüße
Ulf

hallo ulf

beim bäcker kriegst du brötchen gegen bargeld… wenn du es per lastschrift, kreditkarten oder sogar check bezahlen willst unterschreibst du irwendwo, wo gesamten betrag und handelsbedingung drauf steht.

da du ja den anderen post gelesen hast stand es auch von " angerufen und auftrag gekündigt" und das binnen kürzester zeit.

das mit inkasso… ok mit briefen verstehe ich das … aber es geht auch um drohungen übers telefon.

Hallo,
mir ging es darum, dass auch ein mündlicher Vertrag gilt. Wenn mit dem Auftrag begonnen wurde, ist der geleistete Teil (Anfahrt) zu vergüten. Wenn nach 5 min gekündigt wurde, ist es schwierig, 1 h Fahrtzeit abzurechnen.
Mit „Drohung“ kann ich leider nichts anfangen. Das kann das Aufzeigen von üblichen Konsequenzen oder auch Nötigung sein.
Grüße
Ulf

  1. muss man anfahrtskosten bezahlen wenn kein vertrag nicht
    zustande gekommen ist und somit keine unterschrift vorhanden
    ist?

Wenn „kein“ Vertrag „nicht“ zustande gekommen ist, dann sind also irgendwie alle nur erdenklichen Verträge zustande gekommen. Äh. Hä? Falls du meintest: „wenn kein Vertrag zustande gekommen“ ist, dann lautet die Antwort: nö. Aber: Falls sich die Geschichte so abgespielt hat, wie ich gerade denke, ist ja ein Vertrag zustande gekommen.

  1. darf ein unternehmen die private adresse und
    telefon/handynummer seiner „kunde“ an inkasso weitergeben um
    dieser dann mit drohungen telefonisch bzw via post zu
    belästigen?

Wenn ich das richtig sehe, bezeichnest du bereits das Inkassoverfahren als Belästigung. Na ja, es wäre ja noch schöner, wenn man von seinen Gläubigern nicht gemahnt werden dürfte. (Andere Schuldner beschweren sich übrigens darüber, dass der Gläubiger sie nicht mahnte, sondern gleich vor Gericht ging. Wie man’s macht, macht man’s verkehrt.)

ich bedanke mich im vorraus für euren wertvolle tipps

Ich habe dir ja noch keinen gegeben, aber damit ich das auch verdient habe: Bezahl doch endlich die Musik, die du bestellt hast.

Levay

naja was mündlich gelaufen ist wird wohl " aussage gegen aussage " werden… ich werd doch nicht vor gericht sagen dass ich denen in irwendwelcher form kenne … ich kann genau so sagen dass mein nachbar mit mir einem mündlichen vertrag hat wo wir abgemacht haben dass er mir 100000 euro schuldet.

naja sie soll mir mal beweisen dass ich mit denen vertrag abgeschlossen haben.

und den obengenannte beispiel mit dem bäcker wieder aufzugreifen… wenn du mündlich mit ihm vereinbarst dass du zuerst 10 brötchen mitnimmst und ihm später per überweisung bezahlst und NICHTS unterschrieben hast… glückwunsch!! du hast 10 brötchen geschenk bekommen

ich kann genau so
sagen dass mein nachbar mit mir einem mündlichen vertrag hat
wo wir abgemacht haben dass er mir 100000 euro schuldet.

Ja, nur wäre das versuchter Betrug, §§ 263, 22, 23 StGB. Vor Bericht besteht übrigens eine Wahrheitspflicht, § 138 Abs. 1 ZPO, du darfst also nicht einfdach leugnen, eine Person zu kennen, die du sehr wohl kennst.

und den obengenannte beispiel mit dem bäcker wieder
aufzugreifen… wenn du mündlich mit ihm vereinbarst dass du
zuerst 10 brötchen mitnimmst und ihm später per überweisung
bezahlst und NICHTS unterschrieben hast… glückwunsch!! du
hast 10 brötchen geschenk bekommen

Du kannst wirklich froh sein, dass der sog. grobe Unfug nicht mehr strafbar ist. In diesem (absurden) Beispiel ist ein ganz normaler Kaufvertrag geschlossen worden, §§ 433, 145, 147 BGB. Also ist der Kunde zur Zahlung verpflichtet, von einer Schenkung kann keine Rede sein.

Levay

1 „Gefällt mir“

Lastschriften und so
Hi!

wenn du es per
lastschrift, kreditkarten oder sogar check bezahlen willst
unterschreibst du irwendwo, wo gesamten betrag und
handelsbedingung drauf steht.

Nö - man kann Aufträge für Lastschriften sogar telefonisch erteilen.

LG
Guido

1 „Gefällt mir“