Hallo,
ich habe einige Fragen zur Abiturprüfung für Nichtschüler in NRW und ich hoffe, jemand unter euch kann mir Antwort geben. Ich hatte diesen Beitrag schon einmal ins Brett „Bildung und Ausbildung“ gesetzt, aber dort konnte (oder wollte) leider niemand Stellung nehmen. Ich hoffe, ich habe hier mehr Glück:
- Welcher Schulabschluss wird vorausgesetzt? Soll heißen kann die Prüfung auch jemand ablegen, der nur einen Hauptschulabschluss oder sogar gar keinen Abschluss hat?
- Da während meiner Schulzeit das „Große Latinum“ weggefallen ist musste man nur noch bis Ende der 11. (oder 12.?) Klasse Latein machen und hatte dann automatisch das Latinum. Darüber gab es allerdings keinerlei „Zeugnis“ oder Bemerkung auf dem normalen Zeugnis o.ä. Bei der Nichtschülerabiturprüfung werden 2 Fremdsprachen geprüft. Gilt das für jeden oder wird das Latinum anerkannt?
- Muss zwingend notwendig ein VHS – oder Fernkurs gemacht werden?
- Gibt es finanzielle Förderungen für die Zeit der Vorbereitung und wenn ja: Welche? Wie weit im Voraus wird gefördert (theoretisch kann man sich ja auf die Prüfung 3 Jahre lang vorbereiten…)?
- Gibt es finanzielle Förderungen für Bücher, Kurse, Fahrten (z. B. zu Kursen und / oder während der Prüfungen) etc.?
6.Muss ich zwingend meine Prüfungen in den damaligen Leistungskursen ablegen oder kann ich mich auch in Fächern prüfen lassen, die ich während der Schulzeit nie hatte?
(z.B. hatte ich Reli LK und habe jetzt gemerkt, dass ich da was vollkommen anderes gelernt habe als es in der Prüfung vorausgesetzt würde. Dafür würde ich mich gern in Informatik prüfen lassen, ich hatte allerdings in der Schule nie Informatik. Geht das trotzdem?)
- Wie hoch genau ist eigentlich die Durchfallquote (ich habe etwas von 90% gelesen, das ist sehr entmutigend)?
- Was sollte man sonst noch beachten?
- Kann mir jemand Webseiten mit mehr Infos nennen? Google ist diesbezüglich nicht sehr ergiebig…
- An wen wendet man sich, wenn man weitere Fragen hat? Bundesagentur für Arbeit oder wen sonst?
Ich wäre wirklich froh, wenn sich jemand melden würde, der Bescheid weiß oder mir wenigstens einige Tipps geben kann.
Oder vielleicht hat ja jemand von euch diese Prüfung gemacht und kann mir Ratschläge geben?
Liebe Grüße
Timid
Link
Hallo Timid
Nach was hast du denn gegoogelt ???
Folgender Link sollte dir wohl etwas weiterhelfen ? Zumindest stehen ganz unten die entsprechenden Ansprechpartner in den Behoerden.
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/dieBezirksregierun…
Gruss Claudia
Hallo Claudia,
danke für deine Links, aber diese Merkblätter kann ich inzwischen fast auswendig (jede Bezirksregierung hat da ein anderes… und in jedem stehen die Infos ein bisschen anders), die habe ich auch über Google gefunden.
Das Problem daran für mich ist nur, dass die Fragen nach Schulabschluss, Förderung oder eben der Pflicht die ehemaligen LK´s als Leistungsfächer zu nehmen (etc.) dort nicht beantwortet werden. Oder habe ich dort irgendetwas übersehen???
Und die Adresse von der für mich zuständigen Bezirksregierung habe ich auch, nur leider ist das ziemlich weit von mir weg und ich suche einen Gesprächspartner / Tippgeber in meiner Nähe. Ich habe zwar die Bezreg. schon vor einigen Wochen angeschrieben, aber leider bisher keine Antwort erhalten. Anrufen möchte ich auch nicht, weil ich die Infos lieber schwarz auf weiß haben möchte.
Und außer den inzwischen 200 Mal gelesenen allgemeinen Infos („Die Prüfung gliedert sich so und so…“) ist eben irgendwie nichts rauszubekommen. Deswegen hatte ich auf Leute gehofft, die diese Prüfung vielleicht ablegt haben (oder jemanden kennen, der das gemacht hat, oder wenigstens konkretes Wissen darüber haben, oder, oder, oder…).
Leider scheint diese Prüfung sehr unbekannt zu sein, da kann man wohl nichts machen.
Ich danke dir trotzdem herzlich für deinen Einsatz 
Liebe Grüße
Timid
Hi Timid
Haette mich schon gewundert wenn du die Seiten nicht gefunden hast 
Aber folgenden Satz aus dem ersten Link:
„Früher erhaltene Schulzeugnisse, Bescheinigungen über Lehrveranstaltungen – sie werden nicht angerechnet.“
verstehe ich so, dass es absolut egal ist was du frueher fuer Faecher hattest, da eh nix angerechnet wird. Allerdings kannst du damit auch dein grosses Latinum in den Muelleimer treten und wirst um die 2. Fremdsprachenpruefung nicht rumkommen.
Und Frage 3 beantwortet folgender Satz: „Die Vorbereitung mag kurz oder lang gedauert haben, sie mag in Gruppen oder allein erfolgt sein, effektiv oder weniger sinnvoll gestaltet gewesen sein – es zählt allein das Ergebnis der Prüfung.“
Nur wie’s mit Foerderung aussieht hab ich jetzt da nicht gefunden, aber da wuerd ich eh persoenlich im Bafoeg Amt vorbeischauen.
Aber vielleicht findet sich ja wirklich jemand der das schon hinter sich hat. Drueck dir die Daumen 
Gruss Claudia
Hallo Claudia
Hi Timid
Haette mich schon gewundert wenn du die Seiten nicht gefunden
hast 
Aber folgenden Satz aus dem ersten Link:
„Früher erhaltene Schulzeugnisse, Bescheinigungen über
Lehrveranstaltungen – sie werden nicht angerechnet.“
verstehe ich so, dass es absolut egal ist was du frueher fuer
Faecher hattest, da eh nix angerechnet wird. Allerdings kannst
du damit auch dein grosses Latinum in den Muelleimer treten
und wirst um die 2. Fremdsprachenpruefung nicht rumkommen.
Warum müssen dann aber zuvor bekommene Zeugnisse so unbedingt vorgelegt werden? Das eben verstehe ich nicht! Daher auch meine Frage, welcher Schulabschluss Voraussetzung ist. Denn darüber ist (außer in einem Merkblatt für Bayern, dort ist es Realschulabschluss) nichts zu finden. Gleichzeitig sind aber unbedingt die Schulzeugnisse einzureichen… ???
Zu meinem Latinum: Das habe ich ja und normalerweise darf eine bestandene Prüfung (also ein bestandener Abschluss) durch eine spätere Prüfung nicht widerrufen werden. Allerdings wäre es doch m. E. so, dass wenn ich nun in Latein durchfallen würde kein Latinum mehr hätte und das kann doch irgendwie nicht sein?!
Und Frage 3 beantwortet folgender Satz: „Die Vorbereitung mag
kurz oder lang gedauert haben, sie mag in Gruppen oder allein
erfolgt sein, effektiv oder weniger sinnvoll gestaltet gewesen
sein – es zählt allein das Ergebnis der Prüfung.“
In einem weitern Merkblatt steht aber auch nochmal, dass auch Unterlagen über erfolgte Lehrgänge an VHS oder Fernuni unbedingt beigelegt werden müssen. Erst dadurch bin ich überhaupt darauf gekommen, dass die Pflicht zum Besuch solcher Sachen gegeben sein könnte.
Nur wie’s mit Foerderung aussieht hab ich jetzt da nicht
gefunden, aber da wuerd ich eh persoenlich im Bafoeg Amt
vorbeischauen.
Aber vielleicht findet sich ja wirklich jemand der das schon
hinter sich hat. Drueck dir die Daumen 
Gruss Claudia
Ich hoffe es 
Trotzdem vielen Dank für deine Antworten.
Liebe Grüße
Timid
noch eine Idee
Hallo Timid
Eine letzte Idee wie du an (verbindliche) Informationen kommen koenntest hab ich noch.
Es gibt doch bei euch bestimmt auch Berufsberater fuer Abiturienten ? Bei uns (in Bayern) sitzen die entweder im BIZ oder im Arbeitsamt.
Versuch doch mal dort einen Termin zu bekommen. Mein zustaendiger Berater war damals super und kannte sich mit ziemlich allen Moeglichkeiten aus die man so hat am sein Abi zu machen.
Waere zumindest noch einen Versuch wert. Zumindest sollten diese Leute Zugriff auf die entscheidenden, aktuellen Vorschriften und Merkblaetter haben.
Gruss Claudia
Hallo Claudia
grundsätzlich ist das Arbeitsamt allgemein wohl eine gute Idee (dachte ich zumindest auch). Das seltsame ist, dass ich mich schon vor einigen Jahren dort erkundigt habe, welche Möglichkeiten es gäbe, das Abi nachzuholen. Obwohl der Sachbearbeiter wohl auch ausschließlich für das Nachholen von Schulabschlüssen bzw. für sonstige Weiterbildungsmaßnamen zuständig ist hat er mir die Möglichkeit der Nichtschülerabiturprüfung nicht genannt.
Letzte Woche war ich noch einmal dort (anderer Sachbearbeiter), angesprochen auf diese Möglichkeit war der total perplex und wusste gar nichts mehr zu sagen. Mir wurde dann gesagt, dass das Aamt für solche Dinge nicht zuständig sei, da man dafür keine Schule besucht (Aamt sei nur zuständig, wenn eine gewisse wöchentliche Stundenzahl erreicht werde, die in einer Einrichtung verbracht wird?). Wahrscheinlich hatte er einfach keine Ahnung 
Ich denke, ich warte jetzt einfach noch ein bisschen auf die Antwort der Bezirksregierung. Ich hoffe nur, dass die nicht ohnehin schon genug zu tun haben und ich überhaupt eine Antwort bekomme…
Liebe Grüße
Timid
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Ruf an!
Hi Timid,
ruf in der Bezirksregierung an, und lass dir die zuständige Person geben, am besten die Durchwahl gleich dazu
!
Und dann fragst du einfach mal nach.
Bei mir ging das auch immer:
Anfrage per mail - nichts
Anfrage per Brief - wieder nichts
Anruf - Können sie sich erinnern, ich hab da mal vor zwei Wochen… und schwups die wups ist am nächsten tag alles in deinem Briefkasten!
Viel Erfolg
m.