Hallo,
es gibt ein buchalterisches Problem.
Wie behandelt man ein nichtselbständig nutzbares Wirtschaftgut im Anlagevermögen, wenn der Hauptgegenstand aus dem Anlagevermögen ausscheidet ?
Zum Beispiel, wenn der PC, dem ein Drucker zugeordnet wurde, verschrottet wird, der Drucker aber im Anlagevermögen verbleibt.
Kurze Erläuterung noch: Das verbleibende, nicht selbständig nutzbare Anlagegut hat einen Wert von ca. 8000 €.
Danke im Voraus !
Mit freundlichen Grüßen
G.B.