nichtselbständig nutzbare WG - Wegfall d Hauptteil

Hallo,

es gibt ein buchalterisches Problem.

Wie behandelt man ein nichtselbständig nutzbares Wirtschaftgut im Anlagevermögen, wenn der Hauptgegenstand aus dem Anlagevermögen ausscheidet ?

Zum Beispiel, wenn der PC, dem ein Drucker zugeordnet wurde, verschrottet wird, der Drucker aber im Anlagevermögen verbleibt.

Kurze Erläuterung noch: Das verbleibende, nicht selbständig nutzbare Anlagegut hat einen Wert von ca. 8000 €.

Danke im Voraus !

Mit freundlichen Grüßen

G.B.