Angenommen, jemand wird beim Schwarzfahren erwischt und hat in diesem Moment auch nur einen abgelaufenen Perso bei sich. Dummerweise macht er seit Oktober '08 bis Mitte '09 auch noch ein Praktikum in einer anderen Stadt und hat sich dort nicht angemeldet.
Die Polizei meint, er würde dafür ein Bußgeld bezahlen müssen, dass er sich nicht umgemeldet hat und der Perso abgelaufen ist.
Wie hoch wird wohl das Bußgeld ausfallen?
Macht es Sinn, den Wohnsitz der Praktikumsstadt als Zweitwohnsitz anzugeben?
zu der Höhe des Bußgeldes wegen zu später Anmeldung ist bereits eine Antwort von mir zur Frage Re: Zweitwohnsitz anmelden verschlafen vom 19.01.09 gemacht worden.
Das gleiche gilt für einen abgelaufenen Ausweis. Die Behörde kann, ein Bußgeld erheben, in der Regel wird aber darauf verzichtet.
Hier hat der arme Schwarzfahrer ja gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen. Schwarzfahren, zu späte Anmeldung und abgelaufener Personalausweis.
Die Polizei hätte den Ausweis auch beschlagnahmen können und ihn zum Wohnsitz des Schwarzfahrers schicken können, somit hätte die Meldestelle auch einen Bericht über diesen Vorfall bekommen. Hier hat sich die Polizei kulant verhalten, und ich rate, schnellst möglich der Anmeldung nachzugehen und einen Personalausweis zu beantragen.
Je schneller man reagiert, um so weniger Bußgeld muss man evtl. zahlen.
Macht es Sinn, den Wohnsitz der Praktikumsstadt als Zweitwohnsitz anzugeben?
Wo Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) oder Hauptwohnsitz ist, liegt daran, an welchem Ort man sich mehr aufhält. Wenn man ein Praktikum macht, gehe ich von einer 5-Tage-Arbeitswoche aus, somit hält man sich überwiegend am neuen Wohnsitz auf. Dieser ist dann Hauptwohnsitz.
Übrigens: Der Ausweis kann nur am Hauptwohnsitz ausgestellt werden.