Nichtveranlagungsbescheinigung

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ich das richtig verstanden habe…
dass man als student keine abgeltungssteuer zahlt, wenn man sich oben genannte bescheinigung holt?!

viele grüße!

Ja, das stimmt. icht nur als Student sondern jede natürliche Person die die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Gruß

Jörg

danke!!
zahlt man dann gar keine steuer auf veräußerungsgewinne?
oder die alte regelung mit der spekulationsfrist?
kein anderer haken?
die bescheinigung beim finanzamt holen, danach kann man steuerfrei traden?

Man ist dann nicht steuerfreier als andere.
Wenn man mit seinem zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, zahlt man genauso wie andere.
Mit der Freistellungsbescheinigung teilt man der Bank nur mit, dass man eben den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Stellt sich dann im Laufe des Jahres heraus, dass mans doch tut, muss man eben die ESt/Abgeltungsteuer nachzahlen.

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hm ok…mir war einfach nicht klar, dass einem in diesem fall der grundfreibetrag ohne "grund"einkommen (aus nicht-selbstständiger arbeit) zusteht…
also noch einmal auf den punkt gebracht:
man holt sich die bescheinigung beim finanzamt.
legt sie dann (wie??) einer direkt-bank vor. (das original postal zuschicken?)
danach bucht die direkt bank bei wertpapiergeschäften nicht mehr automatisch die 25% abgeltungssteuer. (solange man den grundfreibetrag nicht überschreitet)

ist das so richtig?

man holt sich die bescheinigung beim finanzamt.

=> man stellt einen antrag:
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/…

legt sie dann (wie??) einer direkt-bank vor. (das original
postal zuschicken?)

=> ja, original zuschicken. man kann sich vom FA mehrere exemplare für mehrere banken ausstellen lassen

danach bucht die direkt bank bei wertpapiergeschäften nicht
mehr automatisch die 25% abgeltungssteuer. (solange man den
grundfreibetrag nicht überschreitet)

=> jain, solange die bescheinigung gilt (i.d.r. 3 jahre, dann muss eine neue nv-bescheinigung beantragt werden)

noch eine frage:

wird die abgeltungssteuer auch ohne nv-bescheinigung solange nicht eingezogen bis der normale freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft ist?

Ja

sollte man mit dem kauf von wertpapieren, deren gewinne beim verkauf den freistellungsauftrag übersteigen könnten, solange warten bis man die nv-bescheinigung verschickt hat?
oder ist das verkaufsdatum das wichtige?
oder kann die nv-bescheinigung auch rückwirkend gelten?

Hallo, Rückwirkung ist nicht möglich. Die Bank hat den notwenigen
Steuerabzug vorgenommen, weil sie ja nicht wusste, dass eine
NV-Bescheinigung kommt. Die somit abgezogenen Steuern kann man
sich nur über die Steuererklärung zurückholen. Gruß