Nichtveranlagungsbescheinigung

Hallo,

angenommen, man erhielte als Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Man wäre auch Eigentümer einer Eigentumswohnung, für die man laufend eine Rücklage bezahlt. Für diese Rücklage werden Zinseinnahmen erzielt die wiederum zu versteuern sind. Es sind zwar nur ca. 30 € im Jahr. Gibt es für den Hausverwalter ein Verfahren, diese Zinseinnahmen für einzelne Wohnungseigentümer nicht versteuern zu müssen?

Gruß
Otto

angenommen, man erhielte als Rentner eine
Nichtveranlagungsbescheinigung. Man wäre auch Eigentümer einer
Eigentumswohnung, für die man laufend eine Rücklage bezahlt.
Für diese Rücklage werden Zinseinnahmen erzielt die wiederum
zu versteuern sind. Es sind zwar nur ca. 30 € im Jahr. Gibt es
für den Hausverwalter ein Verfahren, diese Zinseinnahmen für
einzelne Wohnungseigentümer nicht versteuern zu müssen?

Hallo Otto,

solch ein Verfahren gibt es leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald