Hallo,
ein Student hat gerade geheiratet und bisher waren aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung seine Gewinne aus Wertpapiergeschäften nicht mit der Abgeltungssteuer belegt. Er besitzt gute Ersparnisse aus denen er Kapitalerträge erwirtschaftet.
Seine neue Ehefrau arbeitet bereits und erhält ein Einkommen von ca. 50.000 €. Sie ist in die Steuerklasse 3, er in Steuerklasse 5 gewechselt. Intern halten die beiden Ihre Finanzen bis zur konkreten Familienplanung getrennt.
Frage: Entstehen dem Student durch die Heirat insofern Nachteile, dass er nun keine Nichtveranlagungsbescheinigung mehr beantragen kann, da seine Frau ein Einkommen erzielt?