Nichtveranlagungsbescheinigung nach Heirat

Hallo,

ein Student hat gerade geheiratet und bisher waren aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung seine Gewinne aus Wertpapiergeschäften nicht mit der Abgeltungssteuer belegt. Er besitzt gute Ersparnisse aus denen er Kapitalerträge erwirtschaftet.
Seine neue Ehefrau arbeitet bereits und erhält ein Einkommen von ca. 50.000 €. Sie ist in die Steuerklasse 3, er in Steuerklasse 5 gewechselt. Intern halten die beiden Ihre Finanzen bis zur konkreten Familienplanung getrennt.

Frage: Entstehen dem Student durch die Heirat insofern Nachteile, dass er nun keine Nichtveranlagungsbescheinigung mehr beantragen kann, da seine Frau ein Einkommen erzielt?

Hallo,

Frage: Entstehen dem Student durch die Heirat insofern
Nachteile, dass er nun keine Nichtveranlagungsbescheinigung
mehr beantragen kann, da seine Frau ein Einkommen erzielt?

wenn das Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt, wird auch das Einkommen des Studenten bei der Steuerermittlung herangezogen. Ob sich das als Nachteil erweist, muß man im konkreten Fall ausrechnen und ggf. auf eine getrennte Veranlagung ausweichen.

Gruß

Nordlicht

Durch die Heirat werden beide erst einmal zusammen veranlagt und werden im günstigen Splittingtarif besteuert. Ob das Einkommen des Studenten Gehalt oder Kapitalerträge heißt, ist erst einmal unerheblich. Da die Frau auch ein recht gutes Einkommen hat, beide aber die Steuerklassenkombi III/V gewählt haben, ist die Steuerschuld erst einmal niedriger als bei der Kombi IV/IV. Das kann aber auch dazu führen, dass eventuell eine Steuerschuld entsteht. Es kommt ganz auf den konkreten Fall an und was sonst noch so an Belastungen ansteht. Eine getrennte Veranlagung könnte helfen, muß aber nicht.

Servus,

Durch die Heirat werden beide erst einmal zusammen veranlagt
und werden im günstigen Splittingtarif besteuert.

in welchem Land ist das so?

In § 26 Abs 1 EStG steht jedenfalls was anderes.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder