Nichtvertragserfüllung bei mietverträgen

Kann man einen Mietvertrag, bei Nichtzahlung der ersten Miete, nach einem Monat, als aufgelöst, wegen „Nichtvertragserfüllung“ ansehen? Bei einem Tiefgaragenstellplatzmietvertrag, bei dem es keinerlei Mietzahlungen gab, trotz Aufforderung, die Miete zu überweisen.

Bitte noch Mal verständlich
Hallo,

diese Kauderwelsch versteht doch kein Mensch.

Ein Vertrag löst sich in keinem Fall von selbst auf. Wenn eine Partei den Vertrag nicht erfüllt, so besteht grundsätzlich der Anspruch seitens der anderen Partei, dass der Vertrag zu erfüllen ist.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es ist anzunehmen, daß hier ein Mietbetrug vorliegt und es noch nicht einmal einer Kündigung bedarf, meiner Meinung nach ist da ein großer Vorteil gegenüber einer gesetzlichen Kündigung, diesen Vertrag, auch einseitig als aufgelöst zu betrachten und den Mieter über diese Auflösung zu informieren. Da durch die Nichtzahlung, der vereinbarten Miete, auch kein Grund zur Überlassung des Tiefgaragenstellplatzes zustande gekommen ist. Kann ja auch sein das ich mich da gründlich irre. Bei Kreditkäufen sollte man schon die ersten Raten zahlen, da der Verdacht des Betruges, bei Nichtzahlung, darstellbar wird.
Ist vielleicht etwas umständlich ausgedrückt, aber denoch kein Kauderwelch, es liegt halt im Sinne des Betrachters, sorry.

L.G. hagibär66

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Hallo

Es ist anzunehmen, daß hier ein Mietbetrug vorliegt und es
noch nicht einmal einer Kündigung bedarf, meiner Meinung nach
ist da ein großer Vorteil gegenüber einer gesetzlichen
Kündigung, diesen Vertrag, auch einseitig als aufgelöst zu
betrachten und den Mieter über diese Auflösung zu informieren.

Mag Deiner Meinung nach so sein. Meine Meinung ist da eine ganz andere. Wenn eine Miete nicht entrichtet wurde, ist das noch nicht einmal ein Kündigungsgrund. Ich wüsste nicht, warum man da einfach auf die Idee kommen kann, der gesamte Vertrag sei hinfällig.

Grüße,

Florian.

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Hallo,

Es ist anzunehmen, daß hier ein Mietbetrug vorliegt und es
noch nicht einmal einer Kündigung bedarf, meiner Meinung nach
ist da ein großer Vorteil gegenüber einer gesetzlichen
Kündigung, diesen Vertrag, auch einseitig als aufgelöst zu
betrachten und den Mieter über diese Auflösung zu informieren.
Da durch die Nichtzahlung, der vereinbarten Miete, auch kein
Grund zur Überlassung des Tiefgaragenstellplatzes zustande
gekommen ist. Kann ja auch sein das ich mich da gründlich
irre
. Bei Kreditkäufen sollte man schon die ersten Raten
zahlen, da der Verdacht des Betruges, bei Nichtzahlung,
darstellbar wird.

Das fett markierte „trifft den Nagel auf den Kopf“.

Ist vielleicht etwas umständlich ausgedrückt, aber denoch kein
Kauderwelch, es liegt halt im Sinne des Betrachters, sorry.

Das erste Posting war definitiv Kauderwelsch, egal aus welcher Betrachtungsweise.

Gruß

S.J.

Na es ist doch offensichtlich das der Mietvertrag in betrügerischer Absicht geschlossen wurde, also mit der Absicht die vertraglich vereinbarte Miete von Anfang an garnicht zahlen zu wollen und hier auf eine einseitige Vertragserfüllung pochen zu wollen würde den Tatbestand des Betruges doch wohl eher unterstreichen. Auch hier gilt „erare humanum est“. Ich denke aber auch hierzu gibt es eindeutige Stellungnahmen der Rechtsprechung.

Gruß

hagibär66

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Hallo!

Na es ist doch offensichtlich das der Mietvertrag in
betrügerischer Absicht geschlossen wurde, also mit der Absicht
die vertraglich vereinbarte Miete von Anfang an garnicht
zahlen zu wollen

Ja und? Das sind doch zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe. Jedenfalls ist da ein Vertrag geschlossen worden. Und wie der beendet werden kann steht im Gesetz, nämlich in § 543 BGB.

Auch hier gilt „erare
humanum est“. Ich denke aber auch hierzu gibt es eindeutige
Stellungnahmen der Rechtsprechung.

Also meine eindeutige Stellungnahme hab ich ja abgegeben.

Gruß,

Florian.

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Gibt es da trifftige Gründe die belegen würden das ich mich irre.
Es gibt immer Menschen die reden und nur wenige die etwas zu sagen haben. Habe doch tatsächlich gehofft das ich hier etwas essentielles, zu diesem Thema erfahren könnte und bekomme hier nur heiße Luft.

Gruß

hagibär66

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Gibt es da trifftige Gründe die belegen würden das ich mich
irre.

Ja. Deine Argumentation widerspricht schlichtweg geltender Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Es gibt immer Menschen die reden und nur wenige die etwas zu
sagen haben.

Das sagt ja genau der richtige.

Habe doch tatsächlich gehofft das ich hier etwas
essentielles, zu diesem Thema erfahren könnte und bekomme hier
nur heiße Luft.

Wenn hier jemand „heiße Luft“ verbreitet, bist Du es. Fakt ist nun Mal, dass Verträge zu halten sind. Hält eine Partei den Vertrag nicht ein, kann die andere Erfüllung verlangen. Aber das hatten wir ja schon. Mag ja sein, dass Dir die Antworten hier nicht passen. Das ändert aber nichts an der Realität.

Aber da Du alle Antworten, die nicht dem entsprechen, was Du zu hören wünschst, als heiße Luft abtust, verkneife ich mir weitere Antworten zu dem Thema.

S.J.

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Wie zum Herrgott, soll jemand aus einer betrügerischen Absicht auch noch irgendwelche Rechte ableiten können. 1 Semester Jura, sollte das beantworten können. Ein Vertrag ist null und nichtig, der zum Zwecke einer Straftat abgeschlossen wurde. Diese Straftat ist der Mietbetrug. Nur der Zeitrahmen, scheint hierbei wohl noch eine Rolle zu spielen und evt. das Aufmerksam machen auf einen nicht erfüllten Vertrag, sprich das Anmahnen auf Zahlung der vereinbarten Miete. Es ist noch nicht einmal die erste vereinbarte Miete gezahlt worden, ein Umstand der vor Gericht eine besondere Beachtung findet, da sich hieraus ein Vorsatz ableiten läßt, diesen Vertrag in betrügerischer Absicht geschlossen zu haben, auch hierzu gibt es Urteile,aber was solls…

Gruß

Hagibär66

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Meinst du die Bauerngesetzgebung und Rechtsprechung? Oder das etwas diffizilere Deutsche Recht, indem es nicht nur das BGB gibt.

Gruß

Hagibär66

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Wenn Du es doch so genau weißt…
…warum fragst Du hier dann und gibst auch noch freche Kommentare auf Antworten ab?

Reine Selbstdarstellung?

Ungeachtet dessen ist das natürlich kompletter Unsinn, den Du da schreibst.

Wie zum Herrgott, soll jemand aus einer betrügerischen Absicht
auch noch irgendwelche Rechte ableiten können. 1 Semester
Jura, sollte das beantworten können. Ein Vertrag ist null und
nichtig, der zum Zwecke einer Straftat abgeschlossen wurde.
Diese Straftat ist der Mietbetrug. Nur der Zeitrahmen, scheint
hierbei wohl noch eine Rolle zu spielen und evt. das
Aufmerksam machen auf einen nicht erfüllten Vertrag, sprich
das Anmahnen auf Zahlung der vereinbarten Miete. Es ist noch
nicht einmal die erste vereinbarte Miete gezahlt worden, ein
Umstand der vor Gericht eine besondere Beachtung findet, da
sich hieraus ein Vorsatz ableiten läßt, diesen Vertrag in
betrügerischer Absicht geschlossen zu haben, auch hierzu gibt
es Urteile,aber was solls…

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich hatte gehofft, daß mir hier jemand etwas zu dem Prozedere sagen kann, Anfechtung nach dem BGB und dann Strafanzeige oder Anzeige und Anfechtung parallel oder Anzeige und erwirken einer einstweiligen Verfügung auf herausgabe der Mietsache oder, oder, oder. Im übrigen wüßte ich nicht ob Frechheit in diesem Forum, wie auch immer geartete rechtliche Konsequenzen hätte. Und was der eine als Frech bezeichnet, sieht der andere als „Wissen,was man will“ an. Im diesem Sinne, laß bitte deine unqualifizierten Kommentare, zu meiner Vorgehensweise oder liefer mir geeignete Argumente, die dazu geeignet sind dies hier zu einer Diskussion werden zu lassen, alles andere sehe ich nur als Verbreitung von Gerüchten an.

Gruß

hagibär66

Hallo!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich hatte gehofft, daß mir
hier jemand etwas zu dem Prozedere sagen kann, Anfechtung nach
dem BGB und dann Strafanzeige oder Anzeige und Anfechtung
parallel oder Anzeige und erwirken einer einstweiligen
Verfügung auf herausgabe der Mietsache oder, oder, oder.

Da hättest Du schon nach fragen müssen, wenn Du Antworten wolltest. Dein erstes nachvollziehbares Post war die Präsentation Deiner Meinung. Und die war nicht nur meiner Meinung nach einfach unhaltbar. Die Strafanzeige bringt zivilrechtlich jedenfalls nichts. An eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann man denken. Die wird aber im Ergebnis schwierig, weil der Vermieter dann dem Mieter nachweisen muss, dass dieser von Anfang an nie vor hatte, die Miete zu zahlen. Das dürfte schwierig sein. Eine einstweilige Verfügung dürfte wegen Vorwegnahme der Hauptsache nicht funktionieren.

Mein Vorschlag wäre es zu machen wie jeder andere auch. Kündigen. Wenn denn endlich mal die Voraussetzungen vorliegen.

Im
übrigen wüßte ich nicht ob Frechheit in diesem Forum, wie auch
immer geartete rechtliche Konsequenzen hätte. Und was der eine
als Frech bezeichnet, sieht der andere als „Wissen,was man
will“ an. Im diesem Sinne, laß bitte deine unqualifizierten
Kommentare, zu meiner Vorgehensweise oder liefer mir geeignete
Argumente, die dazu geeignet sind dies hier zu einer
Diskussion werden zu lassen, alles andere sehe ich nur als
Verbreitung von Gerüchten an.

Wenn mir jemand schreibt, dass ein Vertrag null und nichtig ist weil der andere Teil nicht bezahlt fällt mir auch nichts qualifiziertes ein zum entgegen. Außer, dass das nicht richtig ist. Da brauch ich nicht zu diskutieren weil’s der Fragesteller an grundsätzlichem Verständnis vermissen lässt.

Florian.

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Hallo Florian,

normalerweise mag ich es überhaupt nicht, wenn man meine Aussagen interpretiert, deshalb wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ein Vertrag der zum Zwecke einer Straftat geschlossen wurde, ist null und nichtig. Also nicht nur weil er seinen vertraglichen Pflichten nicht nach gekommen ist. Hierzu ist es allerdings wichtig, diese Straftat auch anzuzeigen. Es gibt zwei Formen von Betrug, eimal den zivilrechtlichen und einmal den strafrechtlichen, wobei Treue und Glaube als ein hohes gesaellschaftliches Gut, daß zu schützen gilt, angesehen wird. Ich kann es nicht zur Vollendung einer Straftat kommen lassen, da ich dann eine gewisse Mitschuld habe. Per Antrag auf einstweiliger Verfügung, kann ich das Gericht, auf diesen Umstand aufmerksam machen, dies setzt allerdings ein laufendes Verfahren vorraus. Die Anfechtung des Mietvertrages, läuft dann nur noch, weil ich mir doch keine Laus in den Pelz setzen will und auch keine Straftat begünstigen will. Also immer schön sorgfältig lesen, dann klappts auch mit dem Nachbarn.:smile:

Gruß

hagibär66

Hallo,

normalerweise mag ich es überhaupt nicht, wenn man meine
Aussagen interpretiert,

Ohne Interpretation (http://de.wikipedia.org/wiki/Interpretation: „bedeutet im allgemeinen Sinne das Verstehen oder die Deutung der zugrundegelegten Aussage.“) kein Verständnis.

deshalb wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Und wer schreiben kann erstmal.

Ein Vertrag der zum Zwecke einer Straftat geschlossen
wurde, ist null und nichtig.

Ja. Aber das muss man beweisen. Ein einfaches ‚Eigentlich wollte ich zahlen‘ und schon kannst Du Dir Deine Behauptung in die Haare schmieren.

Also nicht nur weil er seinen
vertraglichen Pflichten nicht nach gekommen ist.

Eben.

Hierzu ist es allerdings wichtig, diese Straftat auch anzuzeigen.

Das ist schlicht Quatsch. Weil das Zivilrecht genau gar nichts mit dem Strafrecht zu tun hat.

Es gibt zwei Formen von Betrug, eimal den zivilrechtlichen und einmal
den strafrechtlichen,

Blödsinn. Es ist die selbe Tat, nur wird es in zwei völlig unterschiedlichen Bereichen bewertet.

wobei Treue und Glaube als ein hohes
gesaellschaftliches Gut, daß zu schützen gilt, angesehen wird.

Das ist Unsinn, weil Betrug (http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug) gar nichts mit ‚Treu und Glauben‘ (http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben) zu tun hat.

Ich kann es nicht zur Vollendung einer Straftat kommen lassen,
da ich dann eine gewisse Mitschuld habe.

Blödsinn.
Seit wann hat der Betrogene denn eine Mitschuld am Betrug?

Per Antrag auf
einstweiliger Verfügung, kann ich das Gericht, auf diesen
Umstand aufmerksam machen,

Wieder Unsinn. Du weißt gar nicht, was eine Einsteweilige Verfügung ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Einstweilige_Verf%C3%BC…
Das Gericht verhindert übrigens auch eh’ keinen Betrug.

dies setzt allerdings ein laufendes Verfahren vorraus.

Richtig. Allerdings kein Strafverfahren, sondern das Zivilverfahren.

Die Anfechtung des Mietvertrages, läuft
dann nur noch, weil ich mir doch keine Laus in den Pelz setzen
will und auch keine Straftat begünstigen will.

Das Opfer begünstigt keine Straftat.
Aber Du begehst hier eine: Üble Nachrede (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede). Du kannst Deinen Betrugsvorwurf nämlich nicht beweisen. Und, aber das wirst Du vielleicht noch merken, Du wirst Deinen Prozess mit Pauken und Trompeten verlieren und die gesamten Kosten tragen dürfen.
Und dann sag hinterher nicht, keiner hätte Dich gewarnt.

Also immer schön sorgfältig lesen, dann klappts auch mit dem
Nachbarn.:smile:

Ja. Aber zum Lesen gehört auch das Verstehen. Da fehlt bei Dir noch so einiges. Lass Dir von einem Anwalt helfen, bevor Du Dich noch weiter verrennst.
Gruß
loderunner (ianal)

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und das ganze wegen einem Tiefgaragenstellplatz?
Ich stelle mir gerade das Gesicht vor, wenn Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gegenanwalt ins Haus flattern, wenn der Prozess dann verloren ist.

Dafür gibt’s ein Wort: Beratungsresistenz

vnA

Hallo

also ich muß nicht alles immer verstehen oder deuten, ich kann auch mal etwas so nehmen wie es ist und noch weniger habe ich den Anspruch etwas zu interpretieren von dem ich den Sinn nicht erschliessen kann, da ich so nur zu falschen Interpretationen kommen kann. Bei klaren Aussagen besteht daher für mich kein Interpretationsbedarf.

Schutzbehauptungen und schon gar solche ohne jeglichen Inhalt, sprich wenn er hätte zahlen wollen, dann taucht doch die Frage auf, „Warum hat er es dann nicht getan“, werden an deutschen Gerichten auch entsprechend gewertet.

Das, daß Zivilrecht rein garnichts mit dem Strafrecht zutun hat, geht garnicht, da viele zivilrechtliche Forderungen aus Strafprozessen resultieren.

Zum Betrug gehören immer zwei, einer der betrügt und einer der sich betrügen läßt, ist daselbe wie beim Diebstahl oder warum gibt es da so etwas wie Verleitung zum Diebstahl? Ich muß es niemanden auch noch leicht machen mich zu betrügen. Ansonsten wäre unser Rechtssystem wohl in Frage zu stellen und damit auch das Gut, Treu und Glauben. Das deutsche Recht, ist nicht da um zu verhindern, denoch bietet es richtig angewendet Schutz. Im vorvertraglichen Verfahren spielen Treu und Glauben, eben doch eine Rolle. Und wer vorvertraglich zusichert sofort einen Dauerauftrag, zur Überweisung der vereinbarten Miete, einzurichten und dies nicht tut, handelt gegen diesen Grundsatz, da ich davon ausgehen durfte,das dies auch so geschieht, wenn ich den Vertrag unterzeichne. Hier wird die betrügerische Absicht, denke ich sehr deutlich. Es ist halt schwierig etwas zu beurteilen, von dem man nicht alle Fakten kennt, denoch kann ich fragen, wenn ich etwas nicht weiß. Das hinterfragen von Umständen, wird durch anwaltliche Beratung, wohl mehr geschehen, als in einem solchen Forum, wo jeder sofort meint Bescheid zu wissen. Ich kann nur feststellen, mit diesem Thema hier ins Forum gegangen zu sein, ist eine sehr wertvolle Erfahrung und wenn es auch nur die ist, daß es hier nur unausgegorenen Möchtegernrat zu holen gibt.

Gruß

hagibär66

Miete nie gezahlt, Kündigung automatisch? (MC)
Hallo

Kann man einen Mietvertrag, bei Nichtzahlung der ersten Miete,
nach einem Monat, als aufgelöst, wegen
„Nichtvertragserfüllung“ ansehen?

idR nein

Bei einem
Tiefgaragenstellplatzmietvertrag, bei dem es keinerlei
Mietzahlungen gab,

Das hängt zB davon ab, ob der Vertrag in Verbindung eines Wohnmietraumvertrages oder als Gewerbe steht.

Bei Gewerbe hängt es zB auch davon ab, ob es eine Vereinbarung über eine ausbleibende Miete gibt. Gibt es keine Vereinbarung darüber tritt das übliche Recht, zB BGB ein.

trotz Aufforderung, die Miete zu
überweisen.

Wenn ein Mietvertrag auf unbegrenzte Zeit geschlossen wurde sind Abmahnungen und/oder Aufforderungen unnötig um die Miete einzuklagen.

Soll darüber hinaus der Mietvertrag beendet werden wäre die gültige Kündigung nach BGB eine gültige Schriftform besser mit Zustellungsnachweis nötig. Dabei kann auch eine fristlose Kündigung hilfweise zusätzlich mit einer fristgerechten Kündiung ergänzt werden.

Eine fristlose Kündigung kann der Wohnraummietschuldner (nur wenn in Verbindung damit) vermeiden, wenn dieser unverzüglich seine Mietausstände bezahlt. Dann würde nur noch die fristgemäße Kündigung greifen.

Alles klar?

Man könnte diese komplizierte Rechtslage für Kündigungen noch weiter spinnen…

…nur automatisch kündigt sich nichts, BGB 242 spielt hier leider keine Rolle, soeinfach wäre dies (leider) nicht.

Der Einwand von Betrug gilt nur für das Strafrecht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html.

Für das Zivilrecht würde arglistige Täuschung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html
zutreffen.

Beides wäre vom Kläger zu beweisen, bzw. glaubwürdig zu machen.
Da dies leider nicht durch nie bezahlte Miete aureichend erfolgreich gelingt (der Beklage müßte dies gestehen), müssen weitere Beweise oder Indizien her.
Wenn dies dem Kläger gelingt hat der Erfolg eine Chance.

Im Erfolgsfall würde bei Betrug ein Strafmaß erfolgen, sonst nichts.

Bei arglistiger Täuschung wäre der Vertag nie zustande gekommen.
Der Kläger hätte damit Anspruch auf Schadensersatz der entgangenen Mieten für höchstens 3 Monaten.
Es bleibt die Frage offen, ob sich der Kläger damit besser stellt als regulär zu kündigen, zumal der gesamte aufgelaufene Mietzins bis zum Ende der der gesetzen Kündigungsfrist (die beliebig zu setzten wäre) zu entrichten wäre.

Ob der Beklagte dies auch alles bezahlen kann steht auf einem andern Blatt.

Aber ich ianal und bin für Verbesserungen dankbar.

vlg MC

PS: Immer locker und freudlich bleiben…auführlich genug?