Nichtwohngebäude von 1800 nach EnEV 2014

Hallo,

für meine Masterarbeit beschäftige ich mich gerade mit der Sanierung und Umnutzung eines Nichtwohngebäudes, das aus dem 18./19. Jahrhundert stammt. Nach EnEV 2014 würde ich plump nach Anlage 2, Tab 1 vorgehen, aber 1. ist mein Chef der Meinung, dass die U-Werte für Altbauten 40% schlechter ausfallen dürfen bzw. die Außenwände einen U-Wert von 0,24 haben dürfen, wovon ich nichts in der EnEV finde. 2. Finde ich keine Angaben zur Innendämmung und 3. weiß ich nicht, ob die Komplettsanierung eines so großen Gebäudes (Räume > 50m²) wie ein Neubau zu behandeln ist und damit bspw. der U-Wert für die Außenwand von 0,28 nochmal mit 0,75 multipliziert werden muss zu 0,21.

Hat jemand schonmal von diesen 40% gehört bzw. davon in der EnEV gelesen?

Mit besten Grüßen
Franziska

Nicht die U-Werte, also wenn man das Bauteilverfahren anwendet.

Aber wenn man das 2. Verfahren zum Nachwies über den Primärenergieverbrauch nutzt, darf man beim Bestandsgebäude einen 40 % Abzug gegenüber dem Referenzbau ansetzen.