Hallo liebe Gemeinde,
wie ist das eigentlich, wenn jemand sagen wir mal eine Handwerksleistung beauftragt, obwohl er bei der Beauftragung schon weiß, daß er diese nicht bezahlen kann? Ist das Betrug?
Wie wäre es, wenn er bei der Beauftragung wüßte, daß er sie nicht zahlen will? Ist das Betrug?
Und was wäre, wenn er zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht weiß, daß er sie nicht zahlen kann? Wäre das dann trotzdem Betrug?
Gibt es dazu Fundstellen in Gesetzestexten, die man nachlesen kann?
Würde mich nur so mal interessieren.
Vielen Dank.
Hans
wie ist das eigentlich, wenn jemand sagen wir mal eine
Handwerksleistung beauftragt, obwohl er bei der Beauftragung
schon weiß, daß er diese nicht bezahlen kann? Ist das Betrug?
Wenn der Auftrag ausgeführt wird, ja, ansonsten liegt wohl eher versuchter Betrug vor, der aber auch strafbar ist.
Wie wäre es, wenn er bei der Beauftragung wüßte, daß er sie
nicht zahlen will? Ist das Betrug?
Äh… wo ist denn jetzt der Unterschied zu deinem obigen Satz?
Und was wäre, wenn er zum Zeitpunkt der Beauftragung noch
nicht weiß, daß er sie nicht zahlen kann? Wäre das dann
trotzdem Betrug?
Nein.
Gibt es dazu Fundstellen in Gesetzestexten, die man nachlesen
kann?
Klar:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Levay
PS
Ich sehe jetzt den Unterschied, den ich eben nicht gesehen habe: wollen und können. Letztlich kommt es darauf an, ob der Auftraggeber bei Vertragsschluss schon weiß, dass er nicht zahlen *wird*. Ob das einem Können oder einem Wollen geschuldet ist, spielt keine Rolle.
Das bloße Nichtzahlenwollen ist kein Betrug. Ich denke mir beim Vertragsschluss eigentlich immer: Ich will das nicht zahlen (werde es aber trotzdem, weil ich es muss).
Levay