Die Fenster sind infolge ihres schlechten Zustandes luftdurchlässig und nur schlecht zu schließen - 5 % Mietminderung im Sommer, 10% Mietminderung im Winter ~ AG Münster, WuM 82, 254; LG Berlin, MDR 82, 671; AG Potsdam, WuM 94, 376
Die Fenster sind so verrottet, dass sie nicht mehr verschließbar sind und deshalb ein ungehindertes Eindringen ermöglichen - 10 % Mietminderung ~ AG Bergisch Gladbach, WuM 80, 17
Alle Fenster der Wohnung sind undicht und die Küchenwand ist infolge der eindringenden Feuchtigkeit zum Teil schon schwarz - 20 % Mietminderung ~ LG Hannover, ZMR 79, 47; LG Berlin, WuM 94, 464; 50 % Mietminderung nach AG Leverkusen, WuM 91, 49
Hallo Forum,
wenn ich nach 10 Jahren das 1. Mal eine Mieterhoehung bekomme,
habe aber schon mehrere Jahre die alte Miete bis 65% gekuerzt,
darf ich dann den neuen Mietzins weiter kuerzen, wenn Schaeden
nicht behoben sind. Wenn mehrere Fenster nicht dicht sind,
wieviel Prozent der Kaltmiete darf ich kuerzen?
Wenn ich der neuen Miete zugestimmt habe ab wann muss ich Sie
Überhaupt nicht, der VM muss dann klagen um die Erhöhung zu bekommen.
Ab Forderungsstellung oder erst nach
meiner Zustimmung? Die zu berechnenden Wohnungsquadratmeter
sind nicht im Mietvertrag vermerkt. Kann unser Vermieter
fristlos kuendigen,bei Zahlungsverzoegerungen infolge von
Unklarheiten ueber die Wohnungsgroesse, selbst wenn er sich
bei der Mietforderung nur auf die angegebenen qm im Bauplan
verlaesst und daraus die Mietforderung errechnet?
David
Wenn Du schon mehrere Jahre die Miete kürzt kann das durchaus ein Problem werden.
Kannst Du beweisen das es „Ordnungsgemäß“ angekündigt ist.
Meldung Fenster sind undicht bitte reparieren Sie sonst kürze ich die Miete???
Wenn Du es micht beweisen kannst, lommt er auf den Gedanken und fordert für die letzten 3 Jahre die Mietkürzung nach. Mit dem Standpunkt ich VM habe nicht gemerkt das die Miete gekürzt wurde. z.B. ähnlicher glatter Betrag.???
So etwas über so lange Zeit hinzunehem ist nicht unbedenklich.
Wegen der aktuellen Mieterhöhung kannst Du Dich ruhig zurücklehnen wenn auf Grund des Zustandes eine Erhöhung nicht in Betracht kommt.
Jakob