Nichtzahlung von Alg 2

Hallo Thea,

nun ja, wenn er sich z. B. zu Gunsten des Empfängers verrechnet ist es so, dass nach einer bestimmten Zeit der Betrag vom Empfänger nicht mehr zurückgefordert werden kann.

Die jeweilige Behörde hätte dann einen Vermögensschaden, weil sie das Geld vom Versicherten nicht mehr einfordern darf. Aber irgendwo her muss der Betrag ja dann kommen.

Wird dann festgestellt, dass Herr X diesen Mist verbockt hat, dann muss Herr X damit rechnen, dass die Behörde den Schaden von ihm zurückhaben möchte.

Diesen Schaden würde dann die genannte Versicherung bezahlen (eine Hochstufung gibt es hier übrigens nicht). Manche Behörden (z. B. bei der ich arbeite) haben aber auch pauschale Versicherungen, die solche Schäden abdecken. Hier haftet dann nicht gleich der Mitarbeiter oder dessen Versicherung, sondern es wird erst versucht, die Summe von der Versicherung der Behörde zu erhalten.

In jedem Fall, werden die Vorgesetzten von Herrn X nicht sehr efreut sein :smile:

Viele Grüße
Florian