Nichtzahlung von Alg 2

Hallo
Hierbei geht es um nichtzahlungen von Alg2 Geld,
Zur Info:
Vor drei Jahren habe ich mich von meiner damaligen Freundin getrennt, beide ein Kind, nicht verheiratet.( beide einen eigenen Hausstand)
Vor zwei Jahren habe ich mich selbständig gemacht,( es ist nicht viel, reicht zum Leben für mich und dem kleinen Geschäft) Unterhaltszahlungen Zahle ich nicht in voller Höhe da ich unter einen Satz der Tapelle liege, aber regelmäßig, nun erzwingt das Arbeitsamt seit ca 4 Monaten einen rechtlichen Titel wegen Unterhalt auf meine Ex einzuwirken, dieses lehnte Sie ab, ebenfalls versuchte das Arbeitsamt vor einen Jahr mir einen Bonus von 500,- € monatlich zu gewähren, wenn ich meine EX mit einstellen würde.
Dieses lehnte ich ab.
Nun seit 4 Monaten, werden die Gelder nicht regelmäßig gezahlt, dieses mal wieder nicht, Hausdurchsuchungen standen an, us.s.w. .
Dann bekommt Sie meistens erst nach mehr maligen Vorspruch im Amt, 600 € wobei 400 € für die Mietezahlungen bestimmt sind, den Rest dann wieder irgent wann, Beschwerden im Arbeitsamt ergaben nichts, eher belächelnd und beschämend wirkten die Mitarbeiter, Ihr gegen über,
was kann man nun Unternehmen, wohin könnte man eine Beschwerde einreichen die wirklich etwas bringt, Danke.

was kann man nun Unternehmen, wohin könnte man eine Beschwerde
einreichen die wirklich etwas bringt, Danke.

Hi,

die schriftliche Beschwerde über den Mitarbeiter, beim Leiter
des Amtes eingereicht, kann hier helfen. Der Amtsleiter ist
verpflichtet, sich um Aufklärung zu bemühen.

Den findest du auf der Seite www.arbeitsagentur.de unter „Ihre Agentur für Arbeit“ Da musst du dich weiter durchklickern in deinen Arbeitsamtsbezirk. Außerdem kannst du eine Beschwerde an die Regionaldirektion der Arbeitsagentur schicken. Das ist die übergeordnete Stelle. Die findest du auch dort.

Landesarbeitsämter (ist glaube ich das Selbe, wie Regionaldirektion)

http://www.eundc.de/seiten/akteure/cont_l_arbeitsaem…

Es gibt auch den Ombudsrat, falls alles nicht fruchtet.

http://www.ombudsrat.de/

bye

Hi,
warum eine Hausdurchsuchung?
Wenn es nur an diesem Titel liegt, warum macht ihr denn das nicht?
Geh zum zuständigen Jugendamt wo du wohnst (egal wo das Kind wohnt) und lass eine Unterhaltsurkunde nur über den Betrag machen, den du jetzt zahlst.
Lass dich auf keinen Regelbetrag oder XXX Prozente vom Regelbetrag ein! Lass in die Unterhaltsurkunde den genauen Eurobetrag eintragen!

Vielleicht gibt sich dann das Arbeitsamt bzw. die ARGE damit zufrieden. Für dich ist es jedenfalls kostenlos.
Und wenn du wirklich so wenig verdienst würde auch in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren keine andere Regelung rauskommen.

Im übrigen hat das Arbeitsamt das Recht, solch einen Titel zu verlangen, kommt die Mutter der Aufforderung nicht nach, können wg. fehlender Mitwirkung die Gelder gekürzt werden.
Aber wenn es schon das volle Programm gab bezweifle ich, dass es allein am fehlenden Titel liegt…

grüsse dragonkidd

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Hallo,

solche Beschwerden sind zwar möglich…aber wenig sinnvoll, wenn die Agentur für Arbeit / ARGE evtl. doch Recht hat…und das vermute ich hier stark.

Viele Grüße
Florian

MMhh
Was vermutest du, ich betreibe ein kleine Tabakgeschäft, über dieGewinnspanne brauchen wir hier nicht zu reden, also sage bitte was du vermutest, ich glaube so denkt das Arbeisamt auch, ich weis nicht was man vermutet?

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Im übrigen hat das Arbeitsamt das Recht, solch einen Titel zu
verlangen, kommt die Mutter der Aufforderung nicht nach,
können wg. fehlender Mitwirkung die Gelder gekürzt werden.
Aber wenn es schon das volle Programm gab bezweifle ich, dass
es allein am fehlenden Titel liegt…

grüsse dragonkidd

Ja an was denn, weil ich ab und zu meinen Sohn besuche oder eine gemeinsame Arbeit mit dem Arbeitsamt abgelehnt habe, oder ?

Landesarbeitsämter (ist glaube ich das Selbe, wie
Regionaldirektion)

Danke,

Wenn alle nur vermuten, wird es vemutlich nie eine Ende geben.

Hallo Tomi,
Deine Freundin hat die Pflicht, der ARGE gegenüber nachzuweisen, welches Einkommen sie hat. Schluss Ende.
Wenn sie durch diverse Aktionen dazu nicht in der Lage ist, dann gibts kein Geld.
Mal anders gefragt? Du weisst schon, dass die Mitarbeiter der ARGE für Falsch-Berechnungen persönlich haftbar gemacht werden? Soll der Mitarbeiter der ARGE Deiner Freundin glauben, weil sie so schöne blaue Augen hat, und sich dann gegebenenfalls in die Nesseln setzen?
Grüße
Almut

Hi FloM,

solche Beschwerden sind zwar möglich…aber wenig sinnvoll,
wenn die Agentur für Arbeit / ARGE evtl. doch Recht hat…und
das vermute ich hier stark.

wenn er sich halt beschweren will, und danach fragt, gebe ich ihm halt die Info, die er will. Alles andere geht mich ja eigentlich nichts an.

Was mich wundert ist folgendes:
-> Freundin weigert sich den Unterhaltsanspruch einzuklagen.

Dann kann es sich eigentlich nur um den Unterhalt für sie handeln, auf den Unterhalt des Kindes darf und kann man nicht verzichten. Da sorgt mW das Jugendamt dafür.

bye

Hallo Tomi,
Deine Freundin hat die Pflicht, der ARGE gegenüber
nachzuweisen, welches Einkommen sie hat. Schluss Ende.

Einkommen 100 € Nebenjob

Wenn sie durch diverse Aktionen dazu nicht in der Lage ist,
dann gibts kein Geld.

In der Lage ist Sie, weil ich Menschen weiterhin Helfe, auch wenn wir nich mehr zusammen leben, nicht wie andere die nur an sich denken.

Mal anders gefragt? Du weisst schon, dass die Mitarbeiter der
ARGE für Falsch-Berechnungen persönlich haftbar gemacht
werden?

Nein das wußte ich nicht.
Soll der Mitarbeiter der ARGE Deiner Freundin glauben,

weil sie so schöne blaue Augen hat, und sich dann
gegebenenfalls in die Nesseln setzen?

Auch wenn Sie schöne blaue Augen hat, Sie ist ein Mensch über die man
Hauptsächlich spottet, Menschen werden mit Kranhheiten geboren, für diese Sie nichts können, … .

Grüße
Almut

Hallo

Du weisst schon, dass die Mitarbeiter der
ARGE für Falsch-Berechnungen persönlich haftbar gemacht
werden?

Inwiefern werden die denn persönlich haftbar gemacht? Müssen sie dann ggf. das zu viel berechnete ALG 2 aus eigener Tasche bezahlen?

Viele Grüße
Thea

Was mich wundert ist folgendes:
-> Freundin weigert sich den Unterhaltsanspruch
einzuklagen.

Es gibt Menschen die einander halten, und nicht gegen einander einklagen, und das scheint man heute nicht mehr zu verstehen.
Sorry werde nun nicht mehr antworten, es verläuft sonst in andere Richtungen.

Schon, nur wenn deine Freundin z. B. wegen der Dauer eurer Partnerschaft einen Unterhaltsanspruch dirgegenüber hat, muss der Staat eben im Falle von Bezug von Sozialleistungen nicht für deine Freundin aufkommen, bzw. holt sich das eben von dem Verpflichteten.
So regelt es das BGB (§§ um die 1300 rum? mag grad nicht nachschauen)

Und das macht auch Sinn, sonst würde ja jeder der sich scheiden lässt auf Unterhalt verzichten, damit der Steuerzahler dafür aufkommt.

Ich bin auch seit 3 Jahren getrennt lebend und wir halten noch zueinander. Das hat nichts damit zu tun, dass man seiner Verantwortung und Verpflichtungen nachkommt.

Ich hoffe du verstehst was ich meine.

bye

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Hallo,

Deine Freundin hat die Pflicht, der ARGE gegenüber
nachzuweisen, welches Einkommen sie hat. Schluss Ende.

Einkommen 100 € Nebenjob

Zur Einschätzung der Vermögenslage gehört aber auch die Kenntnis über Unterhalt der von dir an sie / das Kind gezahlt wird. Dies soll offensichtlich, so wie ich das verstehe, durch diese erwähnte Erklärung stattfinden, die deine Ex-Freundin aber verweigert hat.

Gruß
Nita

Hallo Thea,
ja, wenn dem Mitarbeiter nachgewiesen werden kann, dass er sich verrechnet hat bzw. auf falsche Angaben gebaut hat.
Deswegen hat auch jeder Mitarbeiter eine Diensthaftpflicht.
Grüße
Almut

Hallo Almut

ja, wenn dem Mitarbeiter nachgewiesen werden kann, dass er
sich verrechnet hat bzw. auf falsche Angaben gebaut hat.
Deswegen hat auch jeder Mitarbeiter eine Diensthaftpflicht.

Was ist denn das für ein Arbeitsvertrag? Das gibts doch gar nicht! Sind die Mitarbeiter selbständig?

Und wenn sich einer zugunsten des Antragstellers vertut, dann zahlt das also die Versicherung? Und wieso sagen sich dann nicht die Mitarbeiter: Ist doch egal, es zahlt ja eh die Versicherung? Oder werden die rauf- und runtergestuft, so wie bei der Kfz-Versicherung?

Viele Grüße
Thea

Hallo Thea,

da braucht es keinen extra Passus im Arbeitsvertrag und die Mitarbeiter sind auch nicht selbstständig.

Wenn ich im öffentlichen Dienst meinem Arbeitgeber einen Vermögensschaden beschere, dann kann ich mit meinem persönlichen Vermögen dafür haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund gibt es (wie schon genannt) eine sog. Diensthaftpflicht oder Amtshaftpflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Deine andere Frage, warum dann nicht einfach alles von der Versicherung bezahlt wird, finde ich ehrlich gesagt etwas seltsam…

Warum sollten die Mitarbeiter sich immer (fast schon absichtlich) zugunsten des Antragstellers „verrechnen“. Die Leute versuchen dort ihre Arbeit gut zu machen (was sie übrigens genauso gut oder schlecht machen, wie alle anderen Beschäftigten in der Privatwirtschaft…). Die Angestellten und Beamten dort spielen auch nicht absichtlich Weihnachtsmann o. ä. nur um anderen einen Geldsegen zu bescheren :smile:

Auf welche Fragen hier manche kommen, erstaunt mich immer wieder…

Viele Grüße
Florian

MMhh
Was vermutest du, ich betreibe ein kleine Tabakgeschäft, über
dieGewinnspanne brauchen wir hier nicht zu reden, also sage
bitte was du vermutest, ich glaube so denkt das Arbeisamt
auch, ich weis nicht was man vermutet?

Hallo,

was ich vermute? Ich vermute, dass die ARGE/Arbeitsagentur hier im Recht ist. Ich kann leider immer nur wieder das gleiche hier sagen, auch wenn mich jetzt dann einige dafür wieder halb steinigen werden:

Wenn jemand einen Antrag stellt und Leistungen haben möchte, dann muss er eben die entsprechenden Unterlagen vorlegen, die die Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht.

In anderen Worten: Wenn deine „Ex“ Unterhaltsansprüche gegen dich hat, dann muss das eben gegenüber den Behörde nachgewiesen werden und da es in Behörden noch keine Glaskugeln gibt und auch sonst dort niemand über irgendwelche hellseherischen Fähigkeiten verfügt, brauchen sie halt einen schriftlichen Nachweis.

In diesem Fall ist der Nachweis eben diese Erklärung, die ihr bisher nicht beigebracht habt.

Das Ende vom Lied: Erklärung holen und einreichen bringt die zustehenden Leistungen - Erklärung nicht holen und nicht einreichen, bringt eben keine Leistung. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

Und bitte, nicht immer gleich meinen, man wird von den Mitarbeitern dort diskriminiert oder schikaniert. Sie machen doch nur ihre Arbeit. Dass es überall auch schwarze Schafe gibt, darüber brauchen wir uns ja nicht zu unterhalten.

Viele Grüße
Florian

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Hallo

Vor zwei Jahren habe ich mich selbständig gemacht,( es ist
nicht viel, reicht zum Leben für mich und dem kleinen
Geschäft) Unterhaltszahlungen Zahle ich nicht in voller Höhe
da ich unter einen Satz der Tapelle liege, aber regelmäßig,
nun erzwingt das Arbeitsamt seit ca 4 Monaten einen
rechtlichen Titel wegen Unterhalt auf meine Ex einzuwirken,
dieses lehnte Sie ab, …

Um an diesen Unterhaltstitel zu kommen, muss sie sich dich nicht verklagen. Es reicht, wenn du zum Jugendamt gehst und dort alles schriftlich gibst usw. usw., und dann bekommt sie irgend so einen Titel. Verklagen muss sie dich nur, wenn du das verweigerst.

Sie kann eine Beistandschaft vom Jugendamt beantragen (kostet nichts), die sagen ihr dann alles, was getan werden muss.


Oder hast du Angst, dass du bei einer offiziellen Berechnung zu wenig selbst behalten darfst? Ich denke, dass du bei Selbständigkeit bestimmt noch einiges an Firmenkapital haben darfst, denn du musst ja investieren können. Schlecht wäre es nur, wenn man dein Einkommen vom Firmenumsatz gar nicht trennen kann.

So rum habe ich nämlich überhaupt noch nie darüber nachgedacht. Ich weiß, dass ein Einzelunternehmer bei den Unternehmensschulden mit seinem Privatvermögen voll haftet, ob aber das Einzelunternehmen auch bei Privatschulden des Unternehmers mit seinem Firmenvermögen voll haftet?

Wenn ja, dann müsstest du irgendwas an deiner Gesellschaftsform machen, vielleicht eine Ein-Mann-GmbH gründen.

Oder vielleicht reicht es aus, wenn du deine Buchhaltung änderst und eine Bilanz machst. Dann kannst du vielleicht ein Konto für Rücklagen für Investitionen oder sowas in der Art einrichten, und dir selbst ein regelmäßiges Gehalt auf dein Privatkonto auszahlen.

Denn sehr viel dürfen die Väter wirklich nie selbst behalten. Wenn du dann nichts mehr übrig hast, um Waren einzukaufen, oder um Umsatzeinbußen auszugleichen, dann kann es wirklich sehr schlecht sein für das Geschäft.

Oder ist das völlig am Problem vorbei, was ich hier schreibe?

Du solltest das aber dringend machen, deine Ex-Freundin kriegt von dir nicht genug und vom Arbeitsamt auch nicht, aber sie muss für ihr Kind sorgen. Was soll sie machen? Sie will dir keine Schwierigkeiten machen. Dann solltest du sie jetzt auch unterstützen, soweit es geht.

Viele Grüße
Thea

Hallo Florian

Deine andere Frage, warum dann nicht einfach alles von der
Versicherung bezahlt wird, finde ich ehrlich gesagt etwas
seltsam…

Ich hatte eigentlich nur wissen wollen, was denn dem Mitarbeiter konkret passiert, wenn er sich verrechnet, und woraus die weiter oben erwähnten Nesseln bestehen, in die sich der Mitarbeiter ggf. setzen würde. Ich zitiere hier nochmal zur besseren Verständlichkeit:

Du weisst schon, dass die Mitarbeiter der ARGE für Falschberechnungen persönlich
haftbar gemacht werden? Soll der Mitarbeiter der ARGE …
sich dann gegebenenfalls in die Nesseln setzen?

Viele Grüße
Thea