Nie eine Nebenkostenabrechnung und "urplötzlich/zufällig" doch?

Folgendes Szenario…Mieter X wohnt seit April 1997! in seiner Mietwohnung und hat seit nunmehr 16/17 Jahre lang keine! Nebenkostenabrechnung erhalten,geschweige denn eine Nachzahlung.
Er hat seit 2011 den dritten Vermieter,mit dem seit geraumer Zeit enorme Streitigkeiten bestehen,vor allem in Bezug auf die Begleichung von Reparaturen etc.(incl.Klagen vorm Amtsgericht)
Mieter X bekommt ausgerechnet- nun- nach Ende des Hickhacks eine fast formlose Nebenkostenabrechnung(die von einem Miterschutzverein an den Vermieter zurückging mit der Forderung exakte und vollständige Auflistungen zuzusenden)mit 235 Euro Nachzahlung.

Frage: Kann dies nach so langer Zeit mit rechten Dingen zugehen?

Gruß,David

Hallo!

Offenbar ist man ja aber selbst davon ausgegangen, die Vorauszahlungen reichten immer aus und es war auch nie ein Guthaben übrig (eigentlich wenig plausibel).
Denn offenbar ist ja im Vertrag eine Summe für NK genannt ? Es ist also keine Warmmiete(Inklusivmiete) ?
Warum hat man sich nie gerührt ?

Der Vermieter hat nur 1 Jahr nach Ende des Abrechnungsjahres Zeit um Abrechnung und Nachforderungen zu stellen. Danach wären Forderungen verjährt.
Abrechnung für 2013 kann also noch bis Jahresende 2014 kommen. Eine Abrechnung für 2012 ist bereits verjährt.

Der Mieter kann aber ein mögliches Guthaben länger zurück nachfordern, 3 Jahre lang.

MfG
duck313

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Denn sind Betriebskosten vereinbart und als Vorauszahlungen geleistet, ist darüber zwar abzurechnen, aber andernfalls ist eine Geltendmachung von Nachforderungen 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ausgeschlossen.

Wenn der Mieter aber „nunmehr 16/17 Jahre“ keine Abrechnung verlangt , ist das sein Problem, wenn etwaige Rückforderungen verfristen.

Nur kann der Vermieter gem. § 556 Abs. 3 aber über die Betriebskosten abrechnen und Nachzahlung fordern.

G imager