Nie Rechnung erhalten - aber zahlen sollen?

Schönen Guten Tag.
Angenommen, Kunde A hat einen Immobilenmakler im August 2009 beauftragt seine Wohnung zu verkaufen, dafür aber nie eine Rechnung gestellt bekommen. Der Makler nannte Kunde A gegenüber aber eine Summe für Aufwendungen. Daraufhin zahlte Kunde A im Januar 2010 einen Teil an. Nun verlangt der Makler von A im März 2011 die Restsumme. Darf er das? Für die zahlreichen Antworten möchte ich mich schon im Voraus bedanken.

Schönen Guten Tag.
Angenommen, Kunde A hat einen Immobilenmakler im August 2009
beauftragt seine Wohnung zu verkaufen, dafür aber nie eine
Rechnung gestellt bekommen. Der Makler nannte Kunde A
gegenüber aber eine Summe für Aufwendungen.

Hallo,
in einem Maklervertrag wird geregelt, welche Vergütung der Makler für welche Tätigkeit in Rechnung stellen kann.

Besteht ein solcher Vertrag?
Hat der Makler den Verkauf erfolgreich vermittelt?

Wenn kein Verkauf durch den Makler erfolgte, könnte dieser nur dann eine Kostenerstattung , welche natürlich nachzuweisen ist, nur dann verlangen, wenn dies vereinbart wurde und wenn hier kein schriftlicher Vertrag besteht, hat der Makler keine guten Karten.

Daraufhin zahlte

Kunde A im Januar 2010 einen Teil an. Nun verlangt der Makler
von A im März 2011 die Restsumme. Darf er das?

Sie oh#ben, gibt es einen Vertrag?
Und für welche Tätigkeiten verlangt ein Makler das Geld?

Für die

zahlreichen Antworten möchte ich mich schon im Voraus
bedanken.

Mfg