Hallo,
wenn ein Pflichtteil für Kinder in eimem Notarvertrag niedergeschrieben ist, „Wie kann man diesen fordern?“ Bracht man gleich einen Anwalt oder geht das mit einem Persönlichen Schreiben?
( Keinen Kontakt mir Vater)
Kann der Vater einen diesen Pflichtteil verweigern?
Wurde bei Scheidung so niedergeschreiben ( Grundstück bzw. Geldersatz)
Hallo Masake,
leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen, weil ich die Fragestellung nicht ganz verstehe. Tut mir sehr leid.
MfG
Thomas
Hallo masake,
generell muss ein Pflichtteil nicht erst vertraglich geregelt werden. Der steht einem Kind (ob leiblich oder adoptiert spielt keine Rolle) gesetzlich zu. Normalerweise müsste eine Benachrichtigung hiervon vom Nachlassgericht kommen, wenn dies nicht der Fall ist, am besten einfach mal Kontakt mit denen aufnehmen und nachfragen. Da ich meine Ausbildung in Baden-Württemberg absolviere, möchte ich mich, was andere Bundesländer betrifft hier aber nicht festlegen. Denn dort sind meines Wissens nach die Nachlassgerichte auch beim Amtsgericht und nicht - wie noch in BW - beim Notariat. Also einfach mal das zuständige Nachlassgericht (i. d. R. am letzen Wohnsitz des Verstorbenen) kontaktieren und nachfragen. Ich hoffe das hat ein bisschen geholfen. Falls noch etwas unklar ist, einfach melden. Liebe Grüße
Hallo masake,
generell muss ein Pflichtteil nicht erst vertraglich geregelt werden. Der steht einem Kind (ob leiblich oder adoptiert spielt keine Rolle) gesetzlich zu. Normalerweise müsste eine Benachrichtigung hiervon vom Nachlassgericht kommen, wenn dies nicht der Fall ist, am besten einfach mal Kontakt mit denen aufnehmen und nachfragen. Da ich meine Ausbildung in Baden-Württemberg absolviere, möchte ich mich, was andere Bundesländer betrifft hier aber nicht festlegen. Denn dort sind meines Wissens nach die Nachlassgerichte auch beim Amtsgericht und nicht - wie noch in BW - beim Notariat. Also einfach mal das zuständige Nachlassgericht (i. d. R. am letzen Wohnsitz des Verstorbenen) kontaktieren und nachfragen. Ich hoffe das hat ein bisschen geholfen. Falls noch etwas unklar ist, einfach melden. Liebe Grüße.
hallo, es tut mir wirklich leid aber ich kann dazu keine auskunft geben.
ich hoffe, sie haben noch erfolg und bekommen eine antwort von jemanden, der sich wirklich genau auskennt.
Da kann ich Leider nicht weiter helfen.
Hallo, danke für Deine Frage. Leider ist das Thema Familienrecht sehr komplex und recht schwierig. Wahrscheinlich wirst Du um eine Beratung beim Anwalt nicht herum kommen. Eine Beratung kostet normalerweise 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Am Besten Du gehst zu einem Anwalt der auf Familienrecht spezialisiert ist.
Liebe Grüße
Aus rechtlichen Gründen kann ich auf Ihren persönlichen Fall nicht eingehen; ich antworte Ihnen in allgemeiner Form zu dem Thema wie folgt:
Das Pflichtteilsrecht kann man als gesetzlicher Erbe nach Eintritt des Erbfalls (Tod) selbst (formlos) geltend machen. Die Berechnung der Anspruchshöhe kann für einen Laien recht kompliziert bzw. kaum möglich sein. Ohne bezifferte Anspruchshöhe ist die Mühe wirkungslos. – Übrigens: Eine noch so schwierige Kontaktaufnahme kann letztlich segensreich sein (zum Beispiel Prozeßkosten sparen).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.360 Tagen 1.632 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)