Niederländer in D

Hallo liebe Experten,

habt Ihr einen Tipp für mich, wo ich Informationen zu folgendem Problem finde? Oder kennt sich jemand von Euch mit der Thematik aus?

Ein niederländischer Freund möchte seinen Wohnsitz in den Niederlanden behalten, aber auch in Deutschland wohnen, arbeiten und sein Auto kaufen und zulassen. So weit ich weiss, gibt es in den Niederlanden keine „Zweitwohnsitzregelung“ wie in Deutschland.

Das niederländische Konsulat konnte uns nicht wirklich weiterhelfen, und die EU-Informationen im Netz reichen auch nicht …

Wie könnte man vorgehen?

Grüße + Vielen Dank im voraus.
Ilka

Hallo!

Vielleicht könntest du das ein bisschen genauer schildern - ich sehe nämlich eigentlich kein Problem.

Gruß
Tom

Hi Tom,

wenn es einfach kein Problem gäbe, wäre das natürlich schön :wink:.

Ich denke, wenn man sein Auto in D kaufen und zulassen möchte, muss man einen Wohnsitz in D haben (?). (Wenn ich als Niederländer mit Wohnsitz in den Niederlanden ein deutsches Auto kaufe, ist das wesentlich teurer.) Oder reicht hierfür eine Aufenthaltserlaubnis?

Wie kommt ein Niederländer also an einen deutschen Wohnsitz, ohne den niederländischen komplett aufzugeben?

Kann er sich einfach hier in D anmelden, ohne sich in NL abgemeldet zu haben?

Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen hat das?

Das sind so ein paar Fragen, die sich uns stellen. Ich hoffe, damit verstehst Du besser, worum es mir geht.

Viele Grüße
Ilka

Hi!

Man kann ein Auto innerhalb Ds an seinem Zweitwohnsitz anmelden.
M.W. ist es möglich, den Erstwohnsitz in einem anderen EU-Land zu haben, den Zweitwohnsitz aber in D. Also kein Problem. Er muss eben den Zweitwohnsitz anmelden.

Warum will er denn sein Auto in D zulassen? Schämt er sich, mit einem gelben Kennzeichen herumzufahren? Hat er keinen Wohnwagen? Will er faken?

Fragen über Fragen…:wink:

Grüße,

Mathias

Hi Ilka,

Ich denke, wenn man sein Auto in D kaufen und zulassen möchte,
muss man einen Wohnsitz in D haben (?). (Wenn ich als
Niederländer mit Wohnsitz in den Niederlanden ein deutsches
Auto kaufe, ist das wesentlich teurer.) Oder reicht hierfür
eine Aufenthaltserlaubnis?

nein, er muss hier wohnen, denn daraus ergibt sich ja auch welches Kennzeichen er bekommt.

Wie kommt ein Niederländer also an einen deutschen Wohnsitz,
ohne den niederländischen komplett aufzugeben?
Kann er sich einfach hier in D anmelden, ohne sich in NL
abgemeldet zu haben?

Ich hatte 2 Wohnistze allerdings beide in D.
im Prinzip ja:
Er muss sich im Rathaus in Deutschland anmelden und dabei den 2ten Wohnsitz als solchen angeben (da ist extra Platz auf dem Formular).
Falls das Rathaus dann noch gesonderte Informationen braucht werden sie ihm die entsprechenden Formulare zukommen lassen. Oder einfach mal fragen.
es ist halt wichtig für die Post zu wissen an welchem Ort er öfter ist, deswegen gehe ich davon aus, dass er auch in NL was dazu angeben muss.
Ich würde einfach hier in D und in NL bei den entsprechenden Behörden nachfragen. Kann auch gut sein, dass die Behörden einiges untereinander ausmachen.

Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen hat das?

keine Ahnung

Schöne Grüße,
Silke

Hallo Ilka,

eigentlich ist das ganz einfach, aber auch wieder nicht:

Du kannst deinen Wohnsitz in D anmelden, wenn du diesen als Zweitwohnsitz anmeldest brauchst du auch keine Abmeldebescheinigung. Allerdings weiss ich nicht ob man einen Zweitwohnsitz in D ohne Erstwohnsitz in D anmelden kannst.

Das Problem beginnt allerdings nach einem Jahr. Wenn du länger als ein Jahr in D wohnst benötigst du einen deutschen Führerschein. Der Holländische wird von den deutschen Freunden und Helfern in Grün nicht anerkannt (zumindest war es bis 1994 so). Da du aber weiterhin den holländischen Wohnsitz hast und somit auch länger als ein Jahr benötigst du den Führerschein mit dem NL (natürlich wird der mit dem D von den Holländern nicht anerkannt).

Genauso ist es mit dem Fahrzeug; Wohnsitz länger als ein Jahr, ummelden.

Das selbe Problem hatte ich im Studium. Erstwohnsitz bei den Eltern in Deutschland, Studentenbude in Holland. Es gab erst noch die Möglichkeit mit einer Sondergenehmigung der Holländer mit einem deutschen Kennzeichen, Führerschein mit nem D und holländischem Wohnsitz in Holland herumzufahren. Die Sondergenehmigung wurde dann irgendwann abgeschafft und schon wurde man kriminell.

Aber das war 1994, vielleicht ist ja alles jetzt ganz anders

Also viel Spass mit unserer EU

gruß gregor

Hallo!

Soweit ich weiß, ist das Melderecht in Deutschland Landesrecht. In Bayern jedenfalls werden ausländische Wohnsitze nicht berücksichtigt, d.h. es ist möglich, wenn man einen Hauptwohnsitz in Österreich hat, sich einfach in Bayern auch einen Hauptwohnsitz anzumelden (lt. Auskunft der Meldebehörde Freilassing kann man sich gar keinen Zweitwohnsitz anmelden).
Das Auto kannst du dann in Deutschland anmelden. Vom steuerrechtlichen kann ich dir leider nicht helfen, ich nehme aber mal an, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen NL-D gibt, in dem du nachschauen kannst, wo du Einkommenssteuerpflichtig bist.

Gruß
Tom

Hallo!

Das Problem beginnt allerdings nach einem Jahr. Wenn du länger
als ein Jahr in D wohnst benötigst du einen deutschen
Führerschein. Der Holländische wird von den deutschen Freunden
und Helfern in Grün nicht anerkannt (zumindest war es bis 1994
so). Da du aber weiterhin den holländischen Wohnsitz hast und
somit auch länger als ein Jahr benötigst du den Führerschein
mit dem NL (natürlich wird der mit dem D von den Holländern
nicht anerkannt).

Das Problem hat sich erübrigt - es gibt mittlerweile EG-Richtlinien, die vorschreiben, dass sämtliche Führerscheine von EG Staaten in allen EG Staaten anzuerkennen sind. Ein Umschreiben erübrigt sich und darf von den Staaten nicht mehr verlangt werden.

Gruß
Tom

Danke …
Euch Allen !

Es scheint - zumindest aus deutscher Sicht - wirklich nicht kompliziert.

Grüße
Ilka