Hallo! Ich hab eine frage und zwar: muss ein holländischer Steuerberater einen deutschen Arbeiter (der in Holland arbeitet) darüber aufklären, dass er eigentlich keinen Anspruch (oder nur den Unterschiebsbetrag) auf das deutsche Kindergeld nach dem EStG hat? Wenn ja,
a) wo finde ich solche vorschriften
und
b) kann man ihn zur Rechenschaft ziehen?
vielen,vielen Dank!
gruß
Julia