Niederländischer Steuerberater

Hallo! Ich hab eine frage und zwar: muss ein holländischer Steuerberater einen deutschen Arbeiter (der in Holland arbeitet) darüber aufklären, dass er eigentlich keinen Anspruch (oder nur den Unterschiebsbetrag) auf das deutsche Kindergeld nach dem EStG hat? Wenn ja,
a) wo finde ich solche vorschriften
und
b) kann man ihn zur Rechenschaft ziehen?

vielen,vielen Dank!

gruß
Julia

Hallo Julia,

das ist ein juristisches Problem. Die Frage sollte deshalb einem (holländischen?) Rechtsanwalt gestellt werden.

Die hiesigen Anspruchsvoraussetzungen sind bei uns in den §§ 62 ff des Einkommensteuergesetzes geregelt. Entscheidend ist danach zunächst, ob der Berechtigte in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, was bei der aufgezeigten Konstellation theoretisch der Fall sein kann.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

vielen Dank für Ihre antwort. Ich denke, dass mein Vater beschränkt steuerpflichtig ist, da er die Lohnsteuer in Holland abführt und den Einkommensteuerausgleich macht er auch in Holland, nur blöd ist, dass er erst nach 8 Jahren durch Zufall erfahren hat, dass er das Kindergeld die ganze Zeit zu unrecht gekriegt hat und jetzt mehr als 30.000 € zurück zahlen muss…

Schöne Grüße
Julia

Hallo in Deutschland müssen alle Steuerberater in in der Steuerberaterkammer angemeldet sein. Ich glaube das ist in Holland auch der Fall. Hier kann man dir sicherlich weiterhelfen. Aber eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus auch in Holland.

Aber das Antwortschreiben der Kammer muss schon Hand und Fuß haben. Viel Glück.
M.B
d:Hallo! Ich hab eine frage und zwar: muss ein holländischer

Steuerberater einen deutschen Arbeiter (der in Holland
arbeitet) darüber aufklären, dass er eigentlich keinen
Anspruch (oder nur den Unterschiebsbetrag) auf das deutsche
Kindergeld nach dem EStG hat? Wenn ja,

a) wo finde ich solche vorschriften

und

b) kann man ihn zur Rechenschaft ziehen?

vielen,vielen Dank!

gruß

Julia