Hallo,
Ich habe im Februar diesen Jahres online ein Klownkostüm bei „Karneval
Grande“, einem niederländischen Karnevalsgeschäft, bestellt, da dieses ansonsten nirgends in Größe S vorrätig war. Da das Kostüm zwei Wochen nach Karneval immer noch nicht da war, das Geld jedoch längst überwiesen, schrieb ich eine Mail an die Kundenbetreuung. Diese antwortete mir einige Zeit später, dass das Kostüm derzeit leider ausverkauft sei, man sich aber bemühen werde, den Artikel so bald wie möglich zu besorgen.
Nachdem aber auch mittlerweile ein halbes Jahr und drei unbeantwortete Mails später weder die Ware geliefert noch der gezahlte Betrag Rückerstattung wurde, habe ich die Hoffnung langsam aufgegeben.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich nun verhalten soll? Lohnt es sich für 40 Euro einen Anwalt zu engagieren?
Müsste ich mich in dem Fall an einen holländischen Anwalt wenden?
Servus,
nein, weil Du auf dem Honorar für den RA sitzen bleibst, wenn beim Gegner nichts zu holen ist.
Es gibt auch viele Zivilrechtler in D, die international mit Partnern zusammenarbeiten oder (außergerichtlich geht das ganz gut, wenn sich einer im Nachbarland und dessen Zivil- und Verfahrensrecht auskennt) selber im Nachbarland tätig sind. Sollte zwischen Mönchengladbach und Leer keine dramatische Suche nötig sein.
Aber: Bei vergriffener Saisonware bedeutet doch „so schnell wie möglich“ nur „so bald wie möglich in der folgenden Saison“? Da der Beginn der Karnevalssaison zu St. Martin eine deutsche Eigenheit ist, kann das durchaus auch „Dezember 2017“ bedeuten, aber jedenfalls nicht Ostern oder Sommerjohanne. Dass der Lieferant sich da bedeckt hält, ist einerseits ungeschickt, andererseits auch verständlich, weil es eben ein Discounter ist, der jetzt noch kaum wissen wird, welche Posten ihm seine Lieferanden in Fernost zu dem von ihm diktierten Preisen dieses Jahr in den Container packen werden. Von daher wäre es doch wenigstens sinnvoll, wenn Du dem Lieferanten explizit Frist per 30.11.2017 setzt, innerhalb der er sich äußern soll, ob und wann er das Kostüm in dieser Saison besorgen kann oder nicht.
Schöne Grüße
MM
A propos
Warum machst Du sowas denn eigentlich nicht schriftlich?
Schöne Grüße
MM
Weil Emails als gefühlt zuverlässig gelten, während Briefe nur dann gelesen werden, wenn Sie vom Gerichtsvollzieher in Begleitung eines Polizisten, eines Pfarrers und 3er Ältester persönlich zugestellt werden.
Nein, damit schmeißt du nur gutes Geld dem schlechten hinterher.
Unter Lehrgeld verbuchen und das nächste Mal per Kreditkarte oder PayPal zahlen, damit man das Geld tatsächlich zurückholen kann.
Gruß,
Steve
Das Geschäft scheint es noch zu geben, jedenfalls hat es einen Internetauftritt.
Einen Anwalt würde ich aber trotzdem nicht beauftragen.
Das oder sowas Ähnliches würde ich auch machen, per Einschreiben.
Servus,
das sehen Gerichte (vor allem in D, aber auch in NL) vorwiegend anders, obwohl es technisch sehr viel schwieriger ist, eine E-Mail ohne Spuren zu fälschen, als einen leeren Briefumschlag per Einschreiben zustellen zu lassen.
Schöne Grüße
MM
Wenn aber jemand nicht möchte, dass die Moffen was kriegen, gibt es eine Reihe von Wegen, über die er das ohne allzu große Mühe vermeiden kann.
Hij heeft gelijk, warum haben sie denn auch die Fietse beschlagnahmt? Hätten sie nicht mit der Eisenbahn vor den Engländern abhauen können wie alle anständigen Leute?
Schöne Grüße
MM