Niederlassungserlaubnis

Im Gesetz steht unter anderem, dass Ausländer dann das Recht zur Niederlassung in Deutschland beanspruchen können, wenn Sie 5 Jahre lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind.

Meine Frage: Gelten 400 Euro bzw. Minijobs auch zu solchen Tätigkeiten?
Bei diesen muss zwar der Arbeitnehmer keine Sozialabgaben leisten, wohl jedoch der Arbeitgeber.

Eure Meinung?

Liebe Grüße und vielen Dank

Daniel

Meine Frage: Gelten 400 Euro bzw. Minijobs auch zu solchen Tätigkeiten?

Nein.

Eure Meinung?

Hierbei fehlt die Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen, da der Minijob lediglich Pauschalabgaben enthält.

http://buemlein.com/auslaenderrecht/familienzusammen…

Allerdings könnte dies, sofern es keine eindeutige gesetzliche Auslegung gibt, fraglich sein und sich der Weg zur Rechtsberatung lohnen.