Im Gesetz steht unter anderem, dass Ausländer dann das Recht zur Niederlassung in Deutschland beanspruchen können, wenn Sie 5 Jahre lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind.
Meine Frage: Gelten 400 Euro bzw. Minijobs auch zu solchen Tätigkeiten?
Bei diesen muss zwar der Arbeitnehmer keine Sozialabgaben leisten, wohl jedoch der Arbeitgeber.
Eure Meinung?
Liebe Grüße und vielen Dank
Daniel