Hallo,
ist es möglich, daß sowohl in der Ursprungsfrage, als auch in Deiner Antwort einiges durcheinander geraten ist?
In meiner Antwort weniger, meine ich.
War auch so gemeint.
Wie ich schon schrieb,
sollte der Status dieser Politessen (so es eine
Berufsbezeichnung ist) erst einmal klargestellt werden. Sind
es einfache Angestelle der Gemeinden ohne Vollzugsaufgaben,
reicht es, sie anzustellen und ohne Ausbildung auf die
Menschheit loszulassen.
Selbst ohne Vollzugsaufgaben (trifft das bei Politessen zu?) sollte eine vernünftige Ausbildung drin sein.
Werden sie allerdings mit Vollzugsaufgaben betraut, so bedarf
es einer handfesten rechtlichen Grundlage, eine kommunale
Satzung oder die Anstellung bei einer Kommune reicht bei
weitem nicht aus. Für Niedersachsen sehe ich als einzige
Rechtsgrundlage dafür das NSOG.
Eben. Und ich glaube irgendwo „gehört zu haben“ daß die Hilfpolizei ab und zu mehr macht, als sich um den „ruhenden Verkehr“ zu kümmern.
Mein Link zu den Grünen bezog sich darauf, dass dort eine
Ausbildungszeit genannt wurde, nämlich erbärmliche 40 bis 80
Stunden um fertiger Hilfspolizist zu werden. Dass man in
dieser knappen Zeit keine halbwegs fundierte Ausbildung machen
kann, dürfte jedem klar sein, der sich nur ein bisschen mit
der Materie auskennt (wie man unschwer erkennt, bin ich kein
Freund dieser Hilfssheriffs).
Diese „freiwillige Hilfspolizei“ haben wir in Hessen auch. Meine Meinung behalte ich hier für mich, wahrgenommen habe ich diese Personen bisher nur beim Absperren im Zusammenhang mit Festzügen usw.
Gruß
Jörg Zabel