Moin,
Schaust Du hier => VO_sicherheit_ordnung.pdf :http://www.verwaltung-northeim.de/uploads/media/VO_s…
§ 5 Tierhaltung
(1) Tiere sind so zu halten, dass Personen und andere Tiere nicht mehr als nach den Umständen
unvermeidbar belästigt oder gefährdet werden.
(2) Hundehalterinnen und Hundehalter und die mit der Führung und Beaufsichtigung von
Hunden beauftragten Personen sind verpflichtet zu verhüten, dass die Tiere außerhalb
des befriedeten Eigentums oder Besitzes
a. unbeaufsichtigt herumlaufen;
b. Personen oder Tiere anspringen oder anfallen;
c. öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigen oder
beschädigen.
(3) Nach der Verunreinigung durch Kot ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter und die
mit der Führung und Beaufsichtigung beauftragte Person unverzüglich zur Säuberung
verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.
(4) Die Absätze 2 und 3 gelten sinngemäß für Personen, die Halter oder mit der Führung
und Beaufsichtigung von Pferden beauftragt sind.
(5) In öffentlichen Anlagen (§ 1 Abs. 2), in der Fußgängerzone sowie bei öffentlichen Veranstaltungen
sind Hunde an der Leine zu führen.
(6) Bissige Hunde müssen auf der Straße und an allen anderen öffentlich zugänglichen
Orten stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, der das Beißen sicher
verhindert.
(7) Auf Kinderspielplätze, Bolzplätze, Sportplätze und Schulhöfe sowie in Freibäder dürfen
Hunde nicht mitgenommen werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Blindenhunde.
Für alle Flächen im Wald und in der freien Landschaft
gilt das Niedersächsische Gesetz über den
Wald und die Landschaftsordnung (NWald-LG).
Dort ist das Anleinen der Hunde in der Zeit vom
- April bis zum 15. Juli (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit)
vorgeschrieben (§§ 2, 33).
Der Begriff der freien Landschaft umfasst sämtliche
für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Landschaften.
In den Naturschutz- und Schongebieten sowie
in den meisten Landschaftsschutzgebieten
besteht eine ganzjährige Anleinpflicht.
Und für Nds: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1plw/page/b…
mfg
W.