Niederschlagswasser nie berechnet! Konsequenzen?

Hallo,
wir wohnen seit gut 2,5 Jahren in unserem Eigenheim. Wir haben jetzt die Tage die aktuelle Frischwasser/Abwasser Jahresrechnung bekommen. Von Niederschlagswasser Berechnung keine Spur. In unserem Willkommensschreiben (sprich erster Teilabrechnung) stand lediglich der Vermerk. Niederschlagsgebühr wird später festgestellt.
Meine Frage lautet nun, kann es irgendwann Konsequenzen geben, bezüglich einer Nachzahlung über die letzten Jahre, oder ist es ein Versäumnis des Abwasserverbandes? Ich will ja keine schlafende Hunde wecken, wenn Ihr wisst was ich meine… (Falls es deren Verschulden ist) Ich brauche hierfür einen Experten, entweder aus dem Wassergewerbe, Recht oder Wissenden. Vielen Dank

Hallo, bin keine Expertin und kann dazu nur schreiben:
das Niederschlagswasser wird nach der Dachfläche berechnet. Bei meiner Mutter kam auch erst nach Jahren ein Fragebogen in dem diese Angaben gemacht werden sollten. Es stand dann unter den Rubrik Regenwasser, wird aber zusammen mit dem Abwasser abgerechnet.
Gruß Ingeborg

Nachtrag zu meiner ersten Antwort:
Ich würde mal probieren an die Satzung / allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abwasserverbandes zu kommen (Webseite ?), da könnte näheres zu Fristen stehen.
Ansonsten würden die BGB-Fristen zur Verjährung gelten (id.Regel 3 Jahre).

Herzlichen Dank für Deinen Tipp mit der AGB. Erste wertvolle Information bekommen, die mich beruhigen.

Teilauszug:smiley:er Kunde hat dem WV … auf dessen Aufforderung binnen eines Monats die Berechnungsdaten mitzuteilen. Änderungen der überbauten und befestigten Grundfläche hat der Kunde unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der Maßnahme dem WV Norderdithmarschen mitzuteilen. Maßgebend für die Entgeltberechnung sind die am 01.01. des Erhebungszeitraumes bestehenden Verhältnisse.

Hallo,

ich bin leider auf dem Gebiet kein Experte, kann allerdings sagen dass wir auch keine Niederschlagsgebühren zahlen.
Der Grund bei uns ist eine Zisterne, die nur für den Außenbereich genutzt wird und dass kein Niederschlagswasser in die Kanalisation läuft sondern komplett versickert.

das kann ich dir leider nicht sagen!

Hallo, leider kenne ich mich hier nicht aus.

Also, diese Dinge werden von denen fast verjährungslos gehandhabt.
Ich spreche aus eigener Erfahrung.
Natürlich, wenn da jetzt 10 Jahre nichts passiert, kann man zumindest für einen mehrere Jahre umfassenden Zeitraum auf Kulanz diesbezüglich hoffen.
Diese Beträge sind aber ohnehin nicht das Schlimmste auf den Abrechnungen.
Ich würde ion dem Fall vieleicht auch keine Hunde wecken wollen.
Nebenbei kann man aber mal ermitteln wie hoch überhaupt das Ganze ist.
Mehr fällt mir dazu nicht ein.
Gruß AK

Hallo habe auch keine Ahnung.K.H.

Kann ich leider nicht weiterhelfen.