Das grundsätzliche findest Du hier: Niederschlagswassergebühr – Wikipedia
Da wir nur wissen, welche Flächen bei Dir nicht in die Kanalisation entwässern, wird es schwierig.
Frage bei der Gemeinde nach, welche Flächen für die Berechnung herangezogen wurden.
Kläre dort ab, was möglicherweise nicht korrekt ist. Ich kann mir vorstellen, dass die Flächen aus irgendwelchen Unterlagen, Luftbildern usw. entnommen sind und nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
@Kay_Uwe
Bei der Einführung der Gebühren hat jeder Eigentümer einen Bescheid von der Kommune bekommen mit Angabe der zugrundeliegenden versiegelten Fläche.
Hoffentlich hast Du die Einspruchsfrist nicht versäumt.
Hallo,
genauso war es damals, wir haben einen Bescheid bekommen mit ausführlicher Erläuterung, sogar mit Zeichnungen (Katasteramt), hatten ausreichend Zeit zur Prüfung und auch zum Widerspruch.
Über die Einführung als solche kann man geteilter Meinung sein, aber das Procedere war, zumindest bei uns, klar und deutlich.
Gruss
Czauderna
die Beschreibung klingt ein bissele danach, dass die Reihenfolge zumindest andersrum gewesen sein könnte - zuerst die Satzung zur Niederschlagswassergebühr, dann verschiedene Baumaßnahmen (Zisterne, Entsiegelung der Plattenwege, Versickerung für das Garagendach) In diesem Fall ließe sich wahrscheinlich noch jetzt eine Änderung oder Neufestsetzung beantragen.
Gern, nur wissen wir ja nicht was Du bezahlen musst ! Also die genaue Aufschlüsselung der Gebühren für Niederschlagswasser mit der Berechnungsgrundlage.
du beschreibst nur Maßnahmen wo Regenwasser eben nicht in öffentlichen Leitungen abgeleitet wird sondern örtlich versickert.
Bei der Zisterne käme es auch darauf an, ob die OHNE Überlauf ins öffentliche Siel ausgeführt wurde.
Eigentlich möchte ich nur verstehen, wofür ich bezahlen muss und wofür nicht!
Muss ich für das Haus zahlen, weil 6m3 in die Zisterne laufen?
Oder muss ich für die Garage zahlen, das Wasser wird in den Garten in den Boden geleitet.
Muss ich für den Gehweg mit Ökopflaster zahlen.
Muss ich für die Terrasse zahlen, wo Platten liegen.
Muss ich für den Rasen bezahlen.
Usw.
das richtet sich nach der Satzung der Gemeinde, es ist von Ort zu Ort verschieden, wie die Bemessungsgrundlage berechnet wird. Außerdem wie beschrieben auch danach, ob die aufgezählten Elemente im Bescheid überhaupt berücksichtigt sind.
Eine Zweitschrift des ursprünglichen Bescheids bekommst Du bei der Gemeinde, da steht die mehr oder weniger nachvollziehbare Berechnung drauf.
sollte in dem Bescheid kriegen, den Du irgendwann bekommen hast. Da steht, auf welcher Grundlage deine Gemeinde die Berechnung anstellt.
Den Wikipedia-Link hast du angeschaut? „Die Gebühren für Privathaushalte werden meist anhand der bebauten Grundstücksfläche, der Größe des Daches und der wasserundurchlässigen Beläge berechnet“
Mit Verweis auf ein Beispiel, wie es in Stuttgart gehandhabt wird. Oder im Jahr 2009 gehandhabt wurde. WebCite query result
Da werden halt einige Grundannahmen gemacht. Wenn etwas bei dir anders ist (Dach entwässert in Zisterne, Auffahrt zur Garage ist nur teilversiegelt etc.), dann musst du das mitteilen und eine Anpassung des Berechnung beantragen.
Wie es im Einzelnen berechnet wird, weiß deine Gemeinde.