es geht um die Planung einer Regenwassernutzungsanlage; das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser soll in einer Zisterne gesammelt und ausschliesslich für die Gartenbewässerung genutzt werden.
Das nicht genutzte Wasser soll auf dem Grundstück verrieselt werden.
Ich habe gelesen, dass viele Kommunen solche Vorhaben sogar unterstützen, da es umweltfreundlich sei und bei Starkregen die Kanalsysteme signifikant entlaste.
In meiner Stadt existiert eine „Entwässerungssatzung“, nachder eine solche Anlage genehmigungspflichtig sei und zudem ein Nutzungsantrag bei der unteren Wasserbehörde zu stellen sei.
Die Anfrage eines Bekannten bei der Stadtverwaltung hat ergeben, dass man aus Gründen der „Beitragsgerechtigkeit“ derartige Anlagen grundsätzlich nicht genehmige.
Wie kann es zu solchen Unterschieden kommen; lohnt es sich, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu konsultieren?
bevor ein Rechtanwalt eingeschaltet wird, sollte erst mal ein Antrag gestellt werden um das Ergebnis zu kennen. Die Gebühren eines Bauantrags werden sicherlich nicht die eines Anwaltes überschreiten.
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob bau,- wasserrechtliche Gründe dagegen sprechen. Da spielt die Beitragsgerechtigkeit erst mal keine Rolle.
Ich denke die Baugenehmigung wird das kleinere Problem sein.
Wenn das Oberflächenregenwasser (Dach, Einfahrt) der Kanalisation zugeführt wird, kann die Gemeinde dafür eine Gebühr verlangen.
Die Gemeinde wird evtl. dein nichtabführen des Oberflächenwassers in die Kanalisation nicht gelten lassen mit der Begründung: „Beitragsgerechtigkeit“
Also musst du trotzdem weiterhin diese Gebühr bezahlen.
Ich bin kein Baugenehmigungsexperte, aber ich denke das ist der richtige Weg.
Gruß und viel Erfolg
Matthias
P.S. In meiner Gemeinde wurde früher der Bau einer Zisterne für Regenwassernutzung (z.B Klo spülen, Garten bewässern) bezuschußt.