Niederstromherd an Verteilerkabel?!

Liebe Gemeinde,

Ich bin etwas ratlos, deswegen bitte ich um eure Hilfe!
Ich habe eine Wohnung übernommen wo ich jetzt erst gesehen habe, dass der E-Herd der in der Küche ist (dürfte ein Nieder Strom Herd sein) einfach mit Geschirrspüler und Waschmaschine in einem Verteilerkabel unter der Abwasch angesteckt ist. Ist das legal?
Das ganze hängt inkl. Kühlschrank an einer 13-Ampere Sicherung.

Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus!

Danke für alle Antworten.
glg

Hallo!

Was sind Niederstromherde ?

Einer, der mit Schukostecker an Steckdose angesteckt werden kann ?

Normale Haushaltsherde mit mehreren Kochplatten (4) und Backofen sind fest angeschlossen an einem Drehstromstromkreis und haben deshalb auch 3 Sicherungen, oder einen 3-fach-Sicherungsblock.
Und 3 x 13 A wäre sehr knapp, aber möglich. Normal wäre 3 x 16 A.

Und wie ist es bei Dir nun ?
Da ist eine Mehrfach-Steckdosenleiste und dort sind GS und WM angesteckt ? Und wo ist diese Mehrfachleiste angeschlossen ?
An der Herdanschlussdose etwa ?

Das ist schlecht- unzulässig.
Hole einen Fachkundigen, der muss das sich anschauen ,beurteilen und aus meiner (fern)Sicht auch ändern !

MfG
duck313

Hallo,
unter Deiner laienhaften Beschreibung stellen sich Fragen
Was ist ein

Welche Leistungsaufnahme, Baugroesse wenigstens, mit/ ohne / Nur-Backofen, Kochplatte
.
Was ist ein

mehrere Kabel, Abzweigdose, Steckdosenleiste, Unterverteiler
.
Gruss Helmut

So weit ich das weiß, ist das eben ein Herd der keine Starkstromleitung benötigt. Er hat eben auch wie du sagst einen normalen Schukostecker für die Steckdose.
Und ja es ist eine Mehrfach-Steckdosenleiste wo das alles einfach drinnensteckt. Ursprünglich war in der Wohnung ein Gasherd, welchen die Vormieterin allerdings entfernt hat.

Ich weiß leider nicht wo genau diese Leiste eingesteckt ist. Aber vermutlich an einer ganz normalen Steckdose? Denn wenn eigentlich ein Gasherd eingeplant ist wird wohl gar keine Herdanschlussdose vorhanden sein?

Danke für deine Antwort! LG kirsche123

Sind im Sicherungskasten 3 Sicherungen mit „Herd“ beschriftet? Oder vllt eine?

Tut mir leid, wie gesagt ich bin sehr sehr unbedarft was diese Fachvokabel und diese Thematik generell angeht. Der Herd hat einen normalen Schukostecker für eine normale Steckdose und läuft demnach nicht über Starkstrom wie ein normaler Herd (?).

Und ja ich meine eine Steckdosenleiste.

Der Elektriker der sich das bei der Vormieterin angeschaut hat, hat zwar einen positiven Bescheid gegeben, aber nach Drängen meinerseits hat sie zugegeben, dass er gemeint hat das wohl ein gewisses „Eigenrisiko“ besteht.

Was für mich mehr oder weniger heißt, sollte etwas passieren, bin ich die blöde und die Versicherung springt ab, was ich natürlich unbedingt vermeiden will! Glg Kirsche123

Ja, Herd mit Schukostecker gibt es, alt und auch neu zu kaufen. Mit beispielsweise 3 Platten und Backofen, kann man alle anschalten. Intern sind sie so verkabelt, dass irgendwas Vorrang hat und beim Einschalten wird etwas anderes ausgeschaltet. Beispiel, zwei kleine Platten gleichzeitig, macht man die grosse Platte auch an, schalten sich die kleinen dabei aus.

Das war vom Elektriker eine sehr leichtsinnige Aussage.
gewiss, wenn das alles an einer 13 A Sicherung ist, dann würde die natürlich bei Überlastung ( also WM und GS gleichzeitig, nach kurzer Zeit abschalten.
Bis dahin belastet es aber die Leitung , es kann längerfristig zum Brand kommen !

Trotzdem ist das fahrlässig, es kann so nicht bleiben !

Außerdem muss die Steckdose gesucht werden, wo die Mehrfachleiste angesteckt ist.

Und zum „Niederstromherd“ hast Du ja noch nichts gesagt ? beschreibe ihn mal, Anzahl der Kochplatten, hat er Backofen oder ist das so ein Tischgerät ?

ich würde Dir dringend empfehlen, nochmals Kontakt im dem Vermieter aufzunehmen und das Thema Sicherheit anzusprechen.
Will er nichts machen, dann kündige ihm an, Du bestellst ihn selbst, legst das Geld aus und ziehst es von der Miete ab ( das nennt man Eigenvornahme) .
Wenn Du unsicher bist, dann gehe vorher zum Mieterverein oder Verbraucherberatung.

Klar, wenn dort ein Gasherd war, dann ist nichts für hohe Stromverbraucher wie Kleinherd, WM und GS vorbereitet, Kühlschrank ist unproblematisch.

MfG
duck313

Achtung Glatteis. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine dem Mieter angenehme andere Installation einzubauen. Auch nicht verpflichtet, einen heute ueblichen Standard einzubauen. Der Mieter und sein Handwerker duerfen das uebrigens nicht selbst und nicht selbst entscheiden. Zumal der Umbau der Elektrik ganz schnell alle Raeume und alle Kabel betreffen kann, tausende Euro und laengere Zeit bewohnbare Baustelle. Der Vermieter kann auch auf Rueckbau zum Gasherd bestehen und den gefaehrlichen derzeitigen Elektrokram verbieten.

Hallo,

mir ist kein Elektroherd bekannt, den man VOLL nutzen kann, wenn er nur über einen Schukostecker angeschlossen ist.
Übliche Herde haben vier Kochplatten, bei der jeweils zwei zusammen schon ziemlich genau 16A benötigen, dazu noch den Backofen, der bei Ober- und Untzerhitze auch 16A benötigt.

Das alles zusammen - geht nicht.
Und schon gar nicht gemeinsam mit dem Geschirrspüler.

Die ungewöhnlich (für Deutschland) niedrige 13A Absicherung entschärft die bestehende Gefahr. Denn einer Steckdosenleiste mutet man NIEMALS hohe Leistungen zu!
Also:
Brandgefahr: Ja, vorhanden, begrenzt auf die Steckdosenleiste, aber nicht so richtig extrem, weil alles nur mit 13A abgesichert ist.
Nutzung: Stark eingeschränkt, weil bereits zwei voll aufgdrehte Platten die Sicherung überlasten.

Das ist dummer Pfusch! Da gehört entweder wieder ein Gasherd hin, oder eine ertüchtigte Elektroinstallation.

Es gibt ein Urteil, was ich jetzt aber nicht suchen werde (bin mit dem Tablet unterwegs), dass eine Mindestausstattung üblicher Elektrogeräte an der Installation betrieben werden können muss. Sonst ist es ein Mangel.

Du musst wissen: Entweder Geschirrspüler, ODER Waschmaschine, ODER maximal zwei Kochplatten Volllast ODER Ober+Unterhitze Volllast. Jede weitere Kombination führt zur Überlastung.

KEIN SERIÖSER ELEKTRIKER „nickt sowas ab“.

Hallo!

Da hast Du schon recht.

Aber ich entnahm der Frage, es wurde so angemietet. Und selbst wenn das der Vormieter so hergerichtet hatte, so müsste es sich nun der Vermieter anlasten lassen und wäre für fachgerechte Änderung zuständig.
Ausnahme mag bei Übernahme/Abkauf vom Vormieter bestehen.

Klar ist , Küche muss auch einen Anschluss für Herd bieten, entweder es hat noch die Gassteckdose, dann wäre das OK. Mieter kann ja Gasherd beschaffen.
Oder wenn er E-Herd will muss er sich auf seine Kosten eine Zuleitung legen lassen.
Eins von beiden muss vorbereitet sein. Das Kochgerät selbst muss nicht dabei sein, das sieht man ja bei Anmietung.
Aber man darf schon erwarten eine Küche hat für die Nutzung auch eine Mindestausstattung an Steckdosen und Stromkreisen.

MfG
duck313

Das kann nicht sein. Wenn eine Wohnung weitervermietet wird, muss sie nicht deswegen technisch aufgeruestet werden.
In dem beschriebenen Fall kann der Vermieter kaum zum Verlegen neuer Leitungen fuer einen Elektroherd verpflichtet werden, schon gar nicht auf seine Kosten, wenn der Gasherd vom Mieter abgebaut wurde.
Wir kennen auch nicht das Alter der Wohnung. Nicht jedes Haus wurde „nach de Krieg“ gebaut oder renoviert.
Lediglich im Bereich „ich mag den Mieter, dafuer investiere ich in die Wohnung“ laesst sich verhandeln, jedoch kaum fordern.

Jein.
Ich habe mich ein bisschen zu schlecht erinnert.
Es gibt tatsächlich ein Urteil vom BGH, in welchem gesagt wird:

Die Beklagte wird verurteilt, in der Wohnung Z. straße , Vorderhaus, 2. Obergeschoß links, in B. eine Steckdose im Badezimmer nach DIN-VDE mit Fehlerstromschutzschalter zu installieren sowie die Stromversorgung der Wohnung so zu verändern, daß neben dem Betrieb eines Großverbrauchers wie Waschoder Geschirrspülmaschine ein gleichzeitiger weiterer Stromverbrauch möglich ist.

(Hintergrund: Nicht sanierter Altbau, keine mietvertraglichen Regelungen zur Elektroinstallation. Es wird davon ausgegangen, dass die übliche Verwendung der Wohnung den Betrieb eines Großverbrauchers und eines weiteren Verbrauchers (wie ein Staubsauger) umfasst. Ist das nicht möglich, so liegt ein Mangel vor, auch wenn keine Zusicherung der Benutzbarkeit von Elektrogeräten vereinbart war.)

In diesem Fall hier grefit das Urteil NICHT.

Den gepfuschten Herdanschluss hat der Vormieter zu verantworten!

Ein ganz entschiedenes JAIN!
Vertragspartner ist der Vermieter, an diesen sind vom aktuellen Mieter die Forderungen zu stellen. Wurde die Wohnung MIT installierter Küche vermietet, hat er auch für die Einhaltung der technischen Vorschriften zu sorgen.
Im vorliegenden Fall kann natürlich ein Gasherd installiert werden.

ABER, wenn das der Vor-Mieter verbockt hat, kann der Vermieter den Aufwand bei diesem geltend machen. Im einfachsten Fall über die Mietkaution. Die ist genau für solche Fälle da.

Der Neu-Mieter steht in keinem rechtlichen Verhältnis zum Vor-Mieter, kann sich also auch nicht an diesen halten.

MfG Peter(TOO)

meinst du einen Backofen oder einen komplettes Gerät mit Ofen und Kochfeldern?

Sollte das „Verteilerkabel“ für 16A ausgelegt (steht bei Qualitätsware auf der Unterseite) ist es durch die 13A Sicherung gegen Überlast geschützt.
Allerdings wird ein gleichzeitiger Betrieb von Ofen (+Kochfelder?) und Spülmaschine und Waschmaschine nur sehr selten bzw. nur kurz möglich sein.

Gruß