Hallo Versicherungsfachleute,
angenommen, jemand hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben, eine Privatinsolvenz ist aus diversen Gründen nicht sinnvoll. Aufgrund hoher Schulden wurde von der Bank aus einer unverfallbaren, betrieblichen Altersversorgung schon vor Jahren ein freier Betrag von rund 7.000 € gepfändet.
Die nun zur Auszahlung kommenden rund 16.000 € wurden von dem Bezteffenden in eine Sofortrente umgewandelt, dafür musste das Versicherungsunternehmen intern diesen Betrag umbuchen. Dies erfolgte versicheringsintern in Form einer Überweisung, diese wurde der Krankenkasse (AOK) als „Auszahlung“ gemeldet.
Nun bekommt er monstlich knapp 80 € Sofortrente, soll aber davon 35 € an die Krankenkasse zahlen, dieser Betrag errechnet sich aus den beiden „Auszahlungen“, die, wie gesagt, nie an ihn erfolgten.
Würde nur die tatsächlich fließende Sofortrente zugrunde gelegt, so wäre keine Zahlung an die AOK fällig!
Kennt jemand dazu Urteile?