in 10 Jahren steht uns eine Anschlußfinanzierung bevor. Da es nicht zu erwarten ist, das die Zinsen auf diesem niedrigem Neveau bleiben, möchten wir uns diese irgendwie „sichern“. Ist dies möglich? z.B. über ein Bausparvertrag?
Hallo,
klingt zwar blöde, aber mein persönlicher Tipp ist:
Nutze die niedrigen Zinsen und tilge soviel wie möglich in den nächsten 10 Jahren. Dann ist die Anschlußfinanzierung nicht so hoch und die dann möglicherweise höheren Zinsen treffen einen nicht so hart.
Gerade in deinem Alter steckt in den nächsten 10 Jahren i.d.R. gehaltsmäßig noch eine Menge drin.
Gruss
Quaser
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Du kannst zu deiner Bank gehen,
und sie Fragen, ob sie die 10 Jahre auf
15 verlängern, oder gar 20, oder gar
noch länger, u.U mit Zusatzprogrammen.
Das kostet dann ab Änderung mehr, so 0.5% pro 5
Jahre Verlängerung +/- des marktüblichen Zinses
im Vergleich zum Zins bei Abschluss seinerzeit.
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Du kannst zu deiner Bank gehen,
und sie Fragen, ob sie die 10 Jahre auf
15 verlängern, oder gar 20, oder gar
noch länger
das wird u.U. ein bißchen knifflig, weil lt. § 489 BGB der Darlehensnehmer immer ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren hat und sich die Bank das Risiko, daß der Kreditnehmer dann (bei niedrigeren Zinsen) kündigt, gut bezahlen läßt bzw. gar nicht erst eingeht.
Ich hab ‚ne Hypo aus dem Jahre 2001 für 6% (6.01 effektiv) bis dann 2016 (15 Jahre Zinsbindung, 30 Jahre Laufzeit).
Heisst BGB §489 dann, dass ich die Hypo mit genau ihre Zinsbindung
bis 2016 statt im Jahre 2016 (wie vereinbart) schon 2011 kündigen darf. Falls die Zinsen so bleiben, wie sie jetzt sind, hätt‘ ich dann 1% gespart, ich kann aber dabei bleiben, falls die Zinsen 2011 höher sind als 6%.
Oder heisst das nur, dass ich mir ne andere Bank suchen kann
nach zehn Jahren, aber nur, falls ich aus der Zinsbindung raus bin.
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Ich hab ‚ne Hypo aus dem Jahre 2001 für 6% (6.01 effektiv) bis
dann 2016 (15 Jahre Zinsbindung, 30 Jahre Laufzeit).
Heisst BGB §489 dann, dass ich die Hypo mit genau ihre
Zinsbindung
bis 2016 statt im Jahre 2016 (wie vereinbart) schon 2011
kündigen darf. Falls die Zinsen so bleiben, wie sie jetzt
sind, hätt‘ ich dann 1% gespart, ich kann aber dabei bleiben,
falls die Zinsen 2011 höher sind als 6%.
Grundlage für die Kündigung eines 15-jährigen Darlehens ist der § 609 a Abs 1 BGB.
Danach kann 10 Jahre nach vollständiger Darlehensauszahlung (NICHT das Datum des Darlehensvertrages) das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.
Dieses Recht steht nur dem Schuldner zu, nicht der Bank und es kann durch vertragliche Regelungen nicht aufgehoben werden.
Die Bank kann auch keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.
Zur Berechnung der Fristen ein Beispiel:
Darlehensaufnahme am 01.02.2005 mit Zinsbindung bis 01.02.2020
Auszahlung des kompletten Darlehens am 01.03.2005
Kündigung am 01.03.2010 zum 01.09.2010
Anschließend kann bei der gleichen Bank oder bei einer anderen ein neues Darlehen mit dann aktuellen Zinssatz aufgenommen werden.
Gruß
Jürgen
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