Hallo,
Person X ist selbständig und hat im Einkommenssteuerbescheid folgendes stehen:
Gesamtbetrag der Einkünfte: 5362 Euro
Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
Versicherungsbeiträge: 1864 Euro (ausschließlich private Kranken- und Pflegepflichtversicherung)
Einkommen: 3462 Euro
Als Jahreseinkommen wurden im Wohngeldamt von Person X die 5362 Euro angegeben (obwohl es richtiger gewesen wäre EUR 3462,- anzugeben!!!) sowie ein Nachweis das ein täglich verfügbares 50.000 Euro Sparguthaben (Tagesgeldkonto) vorhanden ist mit 3-4 Beispielen von EUR 500,- Girokontoüberweisungen von diesem Tagesgeldkonto die zum Lebensunterhalt verwendet wurden.
Als der Wohngeldbescheid eintrifft wird sichtbar das das Wohngeldamt weder EUR 3462,- noch EUR 5362,- sondern EUR 7226,- als Einkommen berechnet hat. Person X ruft daraufhin die Sachbearbeiterin an um diese darauf hinzuweisen das dies nicht richtig ist, worauf diese antwortet das man die Krankenversicherungsbeiträge zum Einkommen hinzuaddiert hat, also EUR 5362,- + EUR 1864,- und dies so normal ist nach der Einführung des ALG II Gesetzes, da ja bei Arbeitnehmern der Bruttolohn für das Wohngeld ausschlaggebend ist.
Richtig ist doch aber das die EUR 5362,- als „Bruttolohn“ equivalent sind und nicht die EUR 3462,- was aber die Sachbearbeiterin partout nicht einsehen wollte.
Richtig ist auch das man bei einem Einkommen unter dem Sozialhilfesatz eigentlich kein Wohngeld mehr bekommt, aber bei einem glaubhaft nachweisbaren hohen Bankkontostand sollte dies ja kein Problem darstellen, so war es zumindest bis 2004!
Nachdem es keine Einigung gab legte Person X Widerspruch zum Wohngeldbescheid ein worauf X nochmals alle Unterlagen einreichen sollte.
Nun sind 4 Monate vergangen ohne Reaktion, was soll X tun?
Grüße
Frank
Hallo
Nachdem es keine Einigung gab legte Person X Widerspruch zum
Wohngeldbescheid ein worauf X nochmals alle Unterlagen
einreichen sollte.
Nun sind 4 Monate vergangen ohne Reaktion, was soll X tun?
Eingeschriebener Brief: Wenn mir nicht bis spätestens zum 27.12.05 den Widerspruch vorliegt, werde ich meinen Rechtsanwalt mit einer Untätigkeitsklage beauftragen und Ihr Amt mit den Kosten belasten. Ferner werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengen. –
Person X muss ja dann keinen Rechtsanwalt nehmen, ich denke nur, dass die Drohung so besser wirkt. - Person X sollte hier keine Hemmungen haben; wahrscheinlich wird sie nach einer solchen Drohung dort wesentlich höflicher behandelt als vorher.
Die Untätigkeitsklage konnte man früher nach 3 Monaten Untätigkeit eines Amtes einreichen. Vielleicht googelst du vorsichtshalber noch mal unter „Untätigkeitsklage Frist“ oder so ähnlich.
Ich kann es mir nicht anders vorstellen, als dass du recht hast. - Dass beim Widerspruch nochmal alle Unterlage eingereicht werden sollten, scheint nach dieser Schilderung eher eine Schikane als sachlich begründet.
Viele Grüße
Thea
Hallo,
du siehst das also auch wie ich, das X völlig im Recht ist?
Die Frage ist doch auch wieso dies das Wohngeldamt nicht einsehen will. Es ist ja richtig das es bei zu niedrigem Einkommen kein Wohngeld mehr gibt (sondern diese Fälle zur ALG II Abteilung abgeschoben werden).
Wenn der Selbständige aber mit seinem Einkommen zufrieden ist und glaubhaft seinen Lebensunterhalt nachweisen kann - und das ist bei einem EUR 50.000 Kontostand doch durchaus akzeptabel - MUSS es doch dies akzeptieren. Bei Selbständigen schwankt nunmal die Einkommensituation.
Ich denke das hier bei den Amtspersonen eher der Faktor Sozialneid eine Rolle spielt, nach dem Motto: wenn X schon so ein hohes Bankvermögen hat soll er gefälligst seine Miete auch selber zahlen.
Wenn der Selbständige aber mit seinem Einkommen zufrieden ist
und glaubhaft seinen Lebensunterhalt nachweisen kann - und das
ist bei einem EUR 50.000 Kontostand doch durchaus akzeptabel -
MUSS es doch dies akzeptieren. Bei Selbständigen schwankt
nunmal die Einkommensituation.
bei dem verfügbaren Geld würd ich auch kein Wohngeld zahlen. Das ist doch eigentlich nur für Bedürftige gedacht und nicht für derartige Kontostände…
Bei meiner Bekannten wurden auch die Zinsen aus einem Festgeld mit angerechnet und sie bekam dadurch auch kein WG
Die Kirche muss man schon im Dorf lassen…
LG
Mikesch
Hallo
bei dem verfügbaren Geld würd ich auch kein Wohngeld zahlen.
Das ist doch eigentlich nur für Bedürftige gedacht und nicht
für derartige Kontostände…
Das geht aber nicht nach dem Empfinden der Leute, da gibt es Gesetze. Wohngeld bekommt man bei niedrigem Einkommen. Das Vermögen, das man dabei hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle und wird normalerweise auch nicht abgefragt. Einer, der ein Monatseinkommen von meinetwegen 600 Euro hat, bekommt Wohngeld, auch wenn er 3145 Goldbarren und eine echte Stradivari besitzt.
Wohl aber eventuelle Zinseinnahmen oder Einahmen aus Verkäufen.
Jedenfalls war das bis vor ca. einem Jahr so, und ich habe noch nichts davon gehört, dass sich das geändert haben soll.
Ansonsten sollte man sehen, dass jemand mit einem Jahreseinkommen von Brutto 5000 Euro ja sonst ohne sein Vermögen ALG II oder sowas kriegen würde. Wieso soll jemand, der noch was auf dem Konto hat, dies möglichst schnell loswerden, damit er anschließend komplett dem Staat auf der Tasche liegt? Solange man noch was hat, hat man was zu verlieren und ist damit motiviert, sich um ein ausreichendes Einkommen zu bemühen. Das ist jetzt meine Meinung.
Viele Grüße
Thea