niemand glaubt die Vergewaltigung, weil es laut Richter keine Augenzeugen gab und es unglaubwürdig erscheint. Das Opfer wurde nun wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Bei der Verhandlung hatte der Täter seine Familie als Zeugen mitgebracht, der Täter und die Familie haben behauptet dass das Opfer den Täter angefallen hätte. Dies wurde so geglaubt. Was unverständlich ist, denn anhand den einzelnen Aussagen, von allen Zeugen und dem Täter, es sehr offensichtlich war, dass einige eine Falschaussage gemacht haben. Der Richter wurde sogar ausfallend und es soll alles so seine Richtigkeit haben?! Langsam glaube ich das der Richter bestochen wurde, Frauenfeindlich ist, oder eine Vorliebe für solche Taten hat. Die Vergewaltigung hat aber wirklich stattgefunden. Für das Opfer ist es jetzt eine viel größere Last als vorher. Da das Opfer auch eine eigene Familie hat die unter der Vergewaltigung und der Verurteilung mit leiden. Finanziell und Psychisch. Eine erneute Verhandlung würde das Opfer psychisch nicht verkraften können, zudem ist es auch schon zu spät um Berufung einzulegen. Das Opfer lebt nun weiterhin mit Angst und Alpträumen. Das Opfer ist psychisch so sehr am leiden, dass der gang zum Psychologen und die Mütterlichen Verpflichtungen ein großes Hinderniss darstellen. Die Familie des Opfers kann nicht für das Opfer da sein und nimmt auch keine Rücksicht.
niemand glaubt die Vergewaltigung, weil es laut Richter keine
Augenzeugen gab und es unglaubwürdig erscheint. Das Opfer
wurde nun wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Bei der
Verhandlung hatte der Täter seine Familie als Zeugen
mitgebracht,
…dass das ein Widerspruch in sich ist, ist dir klar oder? Wenn also nicht irgendwo ein sehr unwahrscheinlicher Totalfehler vorliegt, dann findet der Sachverhalt so wie du ihn geschildert hast auch nicht statt.
Du hast vergessen:
3. Subjektive Sicht der Dinge aufgrund besserer Information über das Geschehen bei gleichzeitiger Unfähigkeit, dies beweisen zu können.
Du bist schnell mit einem Urteil zur Hand. Fehlende Erfahrung oder fehlendes Vorstellungsvermögen?