Hallo Gabi,
die Risiken einer Lebendspende werden nicht selten verharmlost. Hier eine Aufzählung der Risiken und Auswirkungen für den „Spender“:
Berichtet wird über Blutungen, die sofort nach der Entnahme auftreten können,
Infektionen und Lungenembolien, chronische Infektionen der Harnwege (1,9- 16%), Hernien (3,6%), Obstruktionen der Eingeweide. 7,6% bis 11,4 % der Patienten berichten über lokale Wundschmerzen zwischen 1 und 19 Jahren. 11% (Italien) bzw. 25% (Australien) der Spender berichten über Depressionen nach der Organspende.
Es kann zur Proteinurie (30-40%) und lokaler Glomerolosklerose kommen, also zur Schädigung der verbleibenden Niere. Unterschiedliche Angaben gibt es zur Hypertension. Das Risiko beträgt zwischen 2,4 und 45% nach Angeben verschiedener Autoren und Untersuchungen. Außerdem kann eine engere genetische Verwandtschaft zwischen den Spendern das Risiko erhöhen, daß der Spender die gleicht Nierenerkrankung bekommt wie der Empfänger.1 2
Natürlich darf nicht vergessen werden, daß die Organspende von Teilen des eigenen Körpers sich nicht allein auf das medizinische Risiko des Spenders beschränkt.
Es gibt psychische und soziale Komplikationen schon im Vorfeld der „Lebendspende“ und im postoperativen Verlauf des interpersonellen Austausches von Körperteilen. Die potentiellen Spender - besonders Personen, die eine enge
Beziehung zu Empfänger haben oder abhängig von ihm sind (Kinder) - geraten unter Druck. Auch eventuell negative Konsequenzen müssen mitgetragen werden.
Was geschieht, wenn es Meinungsverschiedenheiten untereinander gibt?
Wer darf spenden? Es wurde schon von Konkurrenzkämpfen berichtet.3
Was geschieht, wenn das Transplantat abgestoßen wird? Schuldgefühle können entstehen.
Was, wenn man verlassen wird, nachdem man ein Organ oder –teile gespendet hat?
In dem Buch von G. Feuerstein, Das Transplantationsystem (Juventa 1995), sind
die Auswirkungen der Lebendspende für den Empfänger und dem Spender ausführlich beschrieben.
Mehr Informationen findest Du hier:
http://www.transplantation-information.de/organspend…
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„Sozialfall nach Lebendspende“ unter: http://www.spektrum-dialyse.de/uploads/media/Sozialf…
Letzte Quelle:
„Die Beschränkung der Zulässigkeit der Organentnahme bei Lebenden beruhe vor allem auf der Auffassung des Gesetzgebers, daß die Organentnahme für den Spender kein Heileingriff sei, sondern ihm grundsätzlich körperlich schade und ihn gesundheitlich gefährden könne. In diesem Zusammenhang weist das Bundesministerium darauf hin, daß der Verlust einer Niere im Sozialhilferecht mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 % eingestuft werde. Das Bundessozialgericht habe festgestellt, daß der unfallbedingte Verlust einer Niere auch dann, wenn die andere Niere gesund sei, in der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % zu bemessen sei (BSG, Breithaupt, 1976, S. 747 ff.). Eine Person, die nur noch eine gesunde Niere habe, könne sich bei keiner Krankenkasse, keiner Lebensversicherung oder keinem Betriebs- oder Amtsarzt als vollständig gesund bezeichnen. In der medizinischen Literatur werde die Gefahr ernsterer perioperativer Komplikationen und Langzeitfolgen nach einer Lebendspende zwischen 5 und 20 % und hinsichtlich weniger gravierender Komplikationen zwischen 5 und 50 % angesetzt (Eigler, Deutsche Medizinische Wochenschrift 1997, S. 1398 ). Für den Verlust einer Niere werde ein Schmerzensgeld von 25.000 bis 30.000 DM als angemessen angesehen (OLG Köln, VersR 1992, S. 1097).“
Aus: Verfassungsbeschwerde gegen das Transplantationsgesetz (TPG), § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 19 Abs. 2 letzte Alternative des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBl I S. 2631)
Bundesverfassungsgericht
- 1 BvR 2181/98 -
- 1 BvR 2182/98 -
- 1 BvR 2183/98 -
http://www.transplantation-information.de/organspend…
Viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen,
Roberto Rotondo