Niesbrauch- Einschränkung bei Finanzierung ?

Hallo findige Forenleser !

Gibt es eigentlich Ein/Beschränkungen, wenn bei einer Immobilie ein Niesbrauch eingetragen ist ?
Vielleicht zum besseren Verständnis:
Sohn bekommt die Immo per Schenkung übertragen, Niesbrauch auf die Eltern wird eingetragen. Sohn will aber die Restschulden der Schenker übernehmen und dafür die Finanzierung auf eigenen Namen neu aufsetzen.
Gibt es da von Bankenseite Vorbehalte ?

Danke vorab.

Gruss
bernd

Hallo Bernd,

es kommt - wie immer - drauf an. Und zwar hast Du immer schlechte Karten bei Banken, wenn der Nießbrauch vorrangig eingetragen ist und im Verhältnis zur Finanzierungssumme im Falle der Zwangsvollstreckung zu einer Unterdeckung führen würde. Daher wird üblicherweise bei solchen Konstruktionen immer ein Rangrücktritt für die Finanzierung der Immobilie selbst vereinbart. Die schmälert natürlich den Wert des Nießbrauchs, weil er ggf. dann bei Vollstreckung aus der Immobilienfinanzierung wegfällt, sorgt andererseits aber eben dafür, dass es keine Schwierigkeiten mit der Finanzierung gibt. Alternativ kann man natürlich andere Sicherheiten einbringen, …

Gruß vom Wiz

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