Nießbrauch an Haus

Guten Tag,

  • was ist erforderlich, um jemandem Nießbrauch an einem Haus einzuräumen?

  • Welche Rechte hat der Nießbraucher gegenüber Mietern?

  • Wenn jemand den Nießbrauch an einem Haus hat und dieses selber bewohnt, muss er dann irgendwelche Steuern dafür bezahlen, dass er keine Miete zahlt?

  • Muss er evtl. Steuern zahlen, wenn ihm das Nießbrauchrecht eingeräumt / übertragen wird?

  • Wenn der Nießbraucher das Haus bewohnt und in wirtschaftliche Schieflage gerät, kann er („Hatz4“)gezwungen sein, den Nießbrauch aufzugeben?

  • Und, weniger eine Rechtsfrage als einen zum Immobilienemarkt: Sind Objekte, für die es einen eingetragenen Nutznießer gibt, verkäuflich?

danke, dalga

  • was ist erforderlich, um jemandem Nießbrauch an einem Haus
    einzuräumen?

Ein notarieller Vertrag und ein Eintrag im Grundbuch.

  • Welche Rechte hat der Nießbraucher gegenüber Mietern?

Da er alle Nutzungsrechte an dem Objekt hat, vermutlich die Rechte eines Vermieters.

  • Wenn jemand den Nießbrauch an einem Haus hat und dieses
    selber bewohnt, muss er dann irgendwelche Steuern dafür
    bezahlen, dass er keine Miete zahlt?

Vermutlich nicht.

  • Muss er evtl. Steuern zahlen, wenn ihm das Nießbrauchrecht
    eingeräumt / übertragen wird?

Nein.

  • Wenn der Nießbraucher das Haus bewohnt und in
    wirtschaftliche Schieflage gerät, kann er („Hatz4“)gezwungen
    sein, den Nießbrauch aufzugeben?

Vermutlich wird er als Nießbrauchrechteinhaber kein Hartz $ bekommen. Wenn man ein Haus besitzt in dem man selebr wohnt, aber kein Einkommen hat, bekommt man auch kein Hartz 4 (habe ich mir mal sagen lassen).

Immobilienemarkt: Sind Objekte, für die es einen eingetragenen
Nutznießer gibt, verkäuflich?

Diese Frage hatten wir gerade vorgestern:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Hallo,

  • was ist erforderlich, um jemandem Nießbrauch an einem Haus
    einzuräumen?

Eine notarielle Urkunde auf der dann ein entsprechender GB-Eintrag vorgenommen wird.

  • Welche Rechte hat der Nießbraucher gegenüber Mietern?

Kommt ganz darauf an, was in der Urkunde vereinbart wird. Klassisch tritt der Nießbrauchsberechtigte in die Position des Vermieters.

  • Wenn jemand den Nießbrauch an einem Haus hat und dieses
    selber bewohnt, muss er dann irgendwelche Steuern dafür
    bezahlen, dass er keine Miete zahlt?
  • Muss er evtl. Steuern zahlen, wenn ihm das Nießbrauchrecht
    eingeräumt / übertragen wird?

D
as ist ein höchst komplexes Thema, welches an der konkreten Vertragsgestaltung hängt und im Vorfeld einer konkreten Situation immer mit einem Steuerberater besprochen werden sollte. Zudem spielen Afa und Einkünfte/Aufwände aus Vermietung und Verpachtung hier eine große Rolle.

  • Wenn der Nießbraucher das Haus bewohnt und in
    wirtschaftliche Schieflage gerät, kann er („Hatz4“)gezwungen
    sein, den Nießbrauch aufzugeben?

Kommt auf den Einzelfall an, was den für Kosten mit der Nutzung des Nießbrauchs verbunden sind. Problematischer ist eher der typische Fall, wenn eine Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs kostenfrei übertragen wird und es dann zur Bedürftigkeit kommt. Dann wird man weniger ein Problem mit der Frage der Aufgabe des Nießbrauchs als mit einer Überleitung des Rückforderungsanspruchs aus der Übertragung durch den Sozialhilfeträger haben (10-Jahresfrist).

  • Und, weniger eine Rechtsfrage als einen zum
    Immobilienemarkt: Sind Objekte, für die es einen eingetragenen
    Nutznießer gibt, verkäuflich?

Vergiss es, für den Fall, dass der Berechtigte nicht mitspielt und sich aus dem Erlös abfinden lässt.

Gruß vom Wiz