Niessbrauch an zwei Personen im Testament vergeben?

Guten Tag

folgende Sachlage mit Bitte um Antwort. Vielen Dank

Ein Paar (87 und 83) bewohnen gemeinsam sein Haus. Eine Etage ist an einen Bekannten vermietet.

Er (Krank) möchte, dass auch nach seinem Tode a) seine Partnerin weiterhin dort wohnen kann b) Der Mieter mit Kind weiterhin dort wohnen kann c) sein Haus weiterhin durch den Mieter unentgeltlich betreut wird (Reparaturen usw.) d) seine alte Frau auch durch den Mieter mitbetreut wird.

Er möchte sein Testament umändern. Gedanke: Lebenspartnerin erhält Nießbrauch am Haus. Nach deren Tode erhält der Mieter den Nießbrauch am Haus.

Erben bleiben weiterhin seine zwei Söhne

ist dieses Konstrukt so zu verwirklichen?

Lieben Dank

Das lässt sich so einfach nicht sagen. Was für ein vorhandenes Testament soll denn geändert werden? Was das ggf. ein so genanntes Berliner Testament mit einer vorverstorbenen Ehefrau? Ein solches kann vom überlebenden Ehegatten nur dann nach dem Tode des Erstversterbenden geändert werden, wenn hierzu eine ausdrückliche Öffnungsklausel vorhanden ist.

Im Übrigen kann ein Nießbrauch nur an einer mit eigenem (Wohnungs-)Grundbuchblatt versehenen Immobilie eingeräumt werden. D.h. wenn es hier zwei Wohnungen gibt, an denen getrennte Nießbrauchrechte bestellt werden sollen, müsste das Haus nach WEG im Eigentumswohnungen geteilt sein/werden. Ansonsten bleibt nur ein Wohnungsrecht.

Zudem muss man sich fragen, ob die Söhne eine solche Regelung akzeptieren werden, wenn sie langfristig nur Kosten aber keinen Nutzen aus dem Objekt ziehen können. Da könnten diese auf die Idee kommen, das so belastete Erbe auszuschlagen, und statt dessen den Pflichtteil geltend machen. Und um den zu realisieren muss dann ggf. das Haus verwertet werden.

Das ist eine Geschichte die man auf jeden Fall umfassend mit einem spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar im Detail in Kenntnis aller Parameter besprechen sollte. Sonst geht das schnell nach hinten los.

Vielen Dank für die Antwort. Nein es gibt keine vorverstorbene ehefrau. Beim Konstrukt habe ich mich unklar ausgedrückt. Wenn er verstirbt, soll seine partnerin dass niessbrauchrecht über das haus bekommen. Dies ist bereits testatmentarisch mit dem Notar geregelt.

wenn nun später die partnerin verstirbt soll der mieter dass niessbrauchrecht über dass haus bekommen. also zu keiner zeit haben zwei personen gleichzeitig das niessbrauchrecht.

Es handelt sich um einen ehemaligen Bauernhof. Sollten die Söhne ihren Pflichtteil geltend machen wollen könnte hierfür ein Grundstück mit alten Stallungen verwendet werden.