Wenn eine Wohnung gekauft wird in einem 5-Familienhaus und davon zwei Wohnungen einer Frau, wobei bei beiden Wohnungen Niessbrauch für ihren Ehemann eingetragen ist. Kann der Ehemann (Niessbrauch) auch an Eigentümerversammlungen teilnehmen und mitbestimmen, wenn auch seine Frau (Eigentümerin) bei der Eigentümerversammlung dabei ist?
Welche Rechte hat der mit Niessbrauchausgestattete Ehemann?