Nießbrauch bei Gewerbeimmobilie

Guten Tag,
mein Mann ist selbstständiger Ingenieur, ich bin bei ihm angestellt. Ich werde in nächster Zeit eine Immobilie kaufen, die wir als Büro nutzten werden.
Ich werde als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen, damit eine Haftung im Ernstfall ausgeschlossen ist.
Nun stellt sich uns die Frage, ob es sinnvoll ist ein Nießbrauch recht für ihn einzuräumen - worst case szenario: wir trennen uns, ich bin sauer auf ihn und schmeiß ihn aus dem Büro raus. Das soll mit dem Nießbrauchrecht ausgeschlossen werden.

Macht das Sinn oder, was gibt es zu beachten oder gibt es evetnuell eine andere Möglichkeit?

Vieeln Dank vorab.
Kati

Hallo,

wenn DU eine Immobile kaufst, bist du Eigentümer.

Nun soll das Ingenieurbüro die Immobile nutzen - umsonst? Ich denke doch eher, dass es einen Mietvertrag geben wird. Und wenn es eine Trennung geben sollte, warum solltest du auf Einnahmen verzichten und die Nutzung deiner Immobilie zum Nulltarif erlauben?

Ich würde das Vorhaben auch einmal vom Steuerberater prüfen lassen.

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Wenn Du während der Ehe eine Immobilie kaufst, gehört sie im Scheidungsfall in den Vermögensausgleich (es sei denn, Ihr habt Gütertrennung vereinbart). Im Scheidungsfall wird das während Ehezeit erworbene Vermögen addiert und dann 50/50 geteilt. Dein Mann wäre quasi automatisch abgesichert (zwar nicht sofort an der Immobilie, aber an der Hälfte Ihres Wertes).
Wozu quasi zusätzlich Nießbrauch schon nun nötig sein sollte, verstehe ich nicht.
Im Übrigen könnte auch Dein Mann im Scheidungsfall sauer auf Dich sein und Dir Deine Anstellung schlicht und einfach kündigen. Dann hättest Du keine Arbeit mehr. Das ist auch ein ganz schönes Risiko - für Dich!
Du könntest Deine Immobilie nur deutlich erschwert (wegen des eingeräumten Nießbrauchs) verkaufen, den niedrigeren Kaufpreis könntest Du dann wieder mit Deinem Mann teilen.
Wenn Ihr Gütergemeinschaft habt (das ist das Übliche):
Ich würde die Finger davon lassen.
LG
Amokoma1

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Danke für die Antwort, ich lege es mal meinem Mann & Chef vor :wink:

Hoffe dein Mann weiß nciht, dass du mit deinen Chef

Nun auch ich würde die Option mit der Miete, ggf auch unter einbeziehen der USt. auf jeden Fall mal einen Streuberater aufsuchen. Nießbrauch ist wirklich eine gefährliche Sache, von der ich die Finger lassen würde.

Was wäre am Nießbrauch so schlimm?

Die Rechte die der nießbrauchnehmer hat. vor allen wenn sich die Lebensverhältnisse ändern, hat der Nießbrauchnehmer weiterhin alle Rechte an der Nutzung dss Grundstückes, er kann es sogar an dritte vermieten.

Bei Verkauf ist das Grundstück wegen des Rechtes auch weniger Wert.

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