ein Vater schenkt seiner Tochter eine Wohnung und bittet sie in die Wohnung zu ziehen .Er hat sich ein dingliches Nießbrauchrecht eingetragen lassen. Sie braucht auch keine Miete zu bezahlen. Nach 8 Jahren fällt ihm ein, dass er doch Miete möchtet. Steht ihm das zu.
ein Vater schenkt seiner Tochter eine Wohnung und bittet sie
in die Wohnung zu ziehen .Er hat sich ein dingliches
Nießbrauchrecht eingetragen lassen. Sie braucht auch keine
Miete zu bezahlen. Nach 8 Jahren fällt ihm ein, dass er doch
Miete möchtet. Steht ihm das zu.
Ja, das ist ja der Sinn des Nießbrauches.