Ein Vater bedrängt seine Tochter, dass sie in seine Wohnung einzieht, weil er zu seiner Freundin ziehen möchte.Er schenkte ihr die Wohnung ließ sich aber ein dingliches Nießbrauchsrecht eintragen. Auch sagte er, dass sie keine Miete bezahlen muss. Jetzt nach 8 Jahren möchte er plötzlich eine Miete von seiner Tochter. Wie soll sie sich verhalten?
Jetzt nach 8 Jahren möchte er plötzlich eine Miete von seiner
Tochter. Wie soll sie sich verhalten?
Miete zahlen oder ausziehen.
Miete zahlen oder ausziehen.
Warum? Zitat „Er schenkte ihr die Wohnung“. Also gehoert doch die Wohnung der Tochter, warum sollte sie also Miete zahlen?
Ralph
Hallo!
Nießbrauch ist eingetragen.
Die Wohnung gehört ihr,ja,aber den Nutzen aus dem Gebrauch hat der Verschenker sich vorbehalten und schützen lassen.
mfG
duck313
1 „Gefällt mir“
Ah jetzt ja
Wikipedia half. Als IANAL konnte ich mit Niessbrauch nicht allzuviel anfangen.
Ralph