Nießbrauch/Eigentümerschaft

Kurzform:
1 unbelastetes Haus, Grundbucheintrag: 2 Nutznießer, sowie nach dem Tod des letzten Nutznießes stehen bereits 7 Eigentümer im Grundbuch.
Ein Nutznießer ist verstorben, hat jedoch ein Testament mit dem Ehegatten auf Gegenseitigkeit gemacht ohne Ausschluß der Nutznießerschaft.
Das Amt ist der Meinung, der jetzige Grundbucheintrag wäre nicht richtig und drängt nun auf Eintragung des Beerbten.
Ist dies richtig?

Kurzform:
1 unbelastetes Haus, Grundbucheintrag: 2 Nutznießer, sowie
nach dem Tod des letzten Nutznießes stehen bereits 7
Eigentümer im Grundbuch.

Mein Gott - was ist denn das für ein Kauderwelsch. Wenn in Abt. II Nießrauchsrechte eingeragenh sind ist das Haus doch belastet! Ist es weiterhin richtig, das das Grundbuch hinsichtlich der Rechtsnachfolger des zweiten Nießrauchs bereits berichtigt ist. Insoweit dürfte es sich um die Berechtigten Handeln und nicht die Eigentümer. Also bitte noch mal alles konkretisieren!

Grundsätzlich sollte das Grundbuch immer die wahre Rechtslage dokumentieren. Das könnte ein Hintergrund sein das Grundbuch zu berichtigen. Jedoch bin ich angesichts der Formulierungen noch nicht ganz durch den Sachverhalt gestiegen…