Hallo,
bei Nießbrauch ist es doch im Allgemeinen so, dass eine Person eine Immobilie auf jemand anderen überträgt und trotzdem noch lebenslanges Wohnrecht in dieser Immobilie genießt. Das heißt der Eigentümer ist jemand anderes als derjenige, der die Immobilie bewohnt.
Wenn jetzt an dieser Immobilie Renovierungsarbeiten vorgenommen wurden, dann kann man ja die Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Soll bzw. muss das der Eigentümer der Immobilie tun oder derjenige, der das Nießbrauchrecht hat, also die Immobilie bewohnt?
Vielen Dank für die Hilfe,
P.
Hallo,
bei Nießbrauch ist es doch im Allgemeinen so, dass eine Person
eine Immobilie auf jemand anderen überträgt und trotzdem noch
lebenslanges Wohnrecht in dieser Immobilie genießt. Das heißt
der Eigentümer ist jemand anderes als derjenige, der die
Immobilie bewohnt.
kann sein, muß aber nicht
Wenn jetzt an dieser Immobilie Renovierungsarbeiten
vorgenommen wurden, dann kann man ja die Handwerkerrechnungen
von der Steuer absetzen. Soll bzw. muss das der Eigentümer der
Immobilie tun oder derjenige, der das Nießbrauchrecht hat,
also die Immobilie bewohnt?
Vielen Dank für die Hilfe,
P.
Absetzen kann immer nur derjenige, auf den die Rechnung ausgestellt ist. Für Reparaturen ist normalerweise immer der Hauseigentümer zuständig.