Niessbrauch nach Grundschuld?

Hallo,

Ein Grundschuld in Höhe von 70% vom Kaufpreis ist für eine Whg eingetragen. Darf der Eigentümer jetzt einen Niessbrauch von der Whg auf eine andere Person übertragen? Wert des Niessbrauches ist über 100% vom Kaufpreis.

Danke im Voraus, Steffan

Hi,
die nachrangige Eintragung des Nießbrauchsrechtes ist an sich unproblematisch. Problematisch für den Nießbrauchsberechtigten wird die Sache aber dann, wenn die Wohnung zwangsversteigert wird, weil er dann mit seinem schlechten Rang hinter der GS wahrscheinlich ausfällt und das Nießbrauchsrecht gelöscht wird.

Gruß
Wilhelm

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